Checkliste als erste Hilfe
Tritt unerwartet ein Pflegefall ein, bietet die "Checkliste – Pflege" eine erste Orientierung im vielseitigen Pflegeangebot.
Für mobile Pflegedienste oder die 24-Stunden-Betreuung ist ein Zuschuss seitens der Sozialhilfe unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine bestimmte Pflegegeldstufe ist nicht notwendig. Das sah eine steirische Behörde anders und wollte einer Betroffenen vorerst 1.500 Euro pro Monat nicht zugestehen.
Wird eine angehörige Person plötzlich pflegebedürftig, muss rasch entschieden werden, wie die Pflege erfolgen soll. Die Pflege daheim ist dabei eine sehr beliebte Variante, da die zu pflegenden Personen weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. So entscheiden sich viele für die Pflege im Rahmen des mobilen Dienstes oder für die 24-Stunden-Betreuung. Für beide Möglichkeiten gibt es, neben den jeweiligen Förderungen auch die Möglichkeit für einen Zuschuss von der Sozialhilfe.
Dieser gebührt, wenn das eigene Einkommen und das verwertbare Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensbedarf zu sichern. Voraussetzung ist, dass man nicht mehr in der Lage ist, die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu besorgen. Eine bestimmte Pflegegeldstufe ist bei einem Zuschuss zur mobilen Pflege jedoch nicht notwendig.
Anderer Ansicht war eine steirische Sozialhilfebehörde. Diese wollte einen Antrag auf Kostenzuschuss zur 24-Stunden Betreuung mit der Begründung ablehnen, dass zumindest Pflegegeld der Stufe 4 vorliegen müsse. Die AK-Pflegeexpert:innen intervenierten und bekamen Recht. Dieses Vorgehen entspricht weder dem Zweck der mobilen Pflege, ein niederschwelliges Angebot sicherzustellen, noch der aktuellen Rechtslage, weil hierbei keine Mindestpflegegeldstufe vorgesehen ist. Denn gerade für Personen mit einem geringeren Pflegebedarf eignet sich die Pflege daheim besonders gut. Die Betroffene erhielt eine Nachzahlung von über 33.000 Euro und eine laufende monatliche Unterstützung von 1.500 Euro.
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