Pflege: AK prüft 24-Stunden-Verträge
Den Wildwuchs bei der 24-Stunden-Betreuung zeigt ein aktueller Fall: Weil die Agentur den Betreuer von der Sozialversicherung abgemeldet hatte, war auch die staatliche Förderung weg.
Ständig parat sein, alle Besorgungen erledigen, zum Arzt begleiten, Pflege in der Nacht und die tägliche Konfrontation mit Demenz. Einen Angehörigen daheim zu pflegen, braucht nicht nur Zeit, sondern vor allem viel Kraft. "116.000 Menschen pflegen in der Steiermark jemanden aus der Familie", sagt Alexander Gratzer aus der AK-Abteilung Gesundheit, Pflege und Betreuung. "Viele sind überlastet und wissen gar nicht, dass man ein Mal pro Jahr für vier Wochen Anspruch auf Ersatzpflege hat."
Ab der Pflegestufe drei kann die Ersatzpflege beantragt werden und nicht nur für einen Urlaub, sondern auch bei Krankheit oder einer Kur. Sie muss mindestens eine Woche übernommen haben. Pflegt man an Demenz erkrankte Angehörige oder ein minderjähriges Kind, reicht das Pflegegeld der Stufe eins. Die Mindestdauer ist in diesem Fall vier Tage.
Und Bedarf gibt es genug. Laut einer Studie des Sozialministeriums nehmen 44 Prozent der pflegenden Angehörigen dieses Service nicht in Anspruch. "Mit dem Geld kann auch ein Nachbar oder ein Verwandter bezahlt werden, der derweil auf den zu Pflegenden schaut", erklärt Gratzer. Wer lieber einen mobilen Pflegedienst, eine 24-Stunden-Betreuung oder einen Kurzzeitpflegeplatz im Heim in Anspruch nimmt, kann die Förderung auch dafür verwenden.
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