Gebühr für die Pillendose
Für das Befüllen der Medikamentenschachteln verlangen manche Pflegeheime neuerdings eine Gebühr – zu Unrecht.
Eine Obersteirerin, die seit Jahren daheim ihren Mann pflegt, musste selbst für eine Operation ins Krankenhaus. Mit der anschließenden Rehabilitation fiel sie für mehrere Monate als Pflegerin ihres Mannes aus. Sie solle doch für diese Zeit eine 24-Stunden-Betreuung nehmen, wurde der Frau in einem Gesundheitszentrum geraten. AK-Expertin Anika Tauschmann: "Über eine dort aufliegende Liste kam die Obersteirerin an eine Agentur, die ihr ein Pauschalangebot machte: 2.300 Euro pro Monat für die Betreuung ihres Mannes. Es war nicht ersichtlich, woraus sich dieser Betrag genau zusammensetzte." Pro Betreuer:in sollte die Frau 400 Euro pro Monat als staatliche Förderung bekommen.
Tatsächlich kam ein Betreuer aus dem Osten zur Betreuung des Mannes. Im Nachhinein aber erfuhr die Obersteirerin, dass die Agentur den Betreuer im Streit von der Sozialversicherung abgemeldet hatte. Tauschmann: "Von der Förderstelle kam dann prompt eine Absage, weil eine Unterstützung nur für ordentlich angemeldete Personen möglich ist."
Über Einschreiten der Arbeiterkammer übernahm schließlich die Agentur einen Betrag in Höhe der nicht gewährten Förderung. Die Expert:innen der Arbeiterkammer raten, Verträge über eine 24-Stunden-Betreuung vor Vertragsabschluss zu prüfen zu lassen und bieten dies als Serviceleistung an.
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