16.10.2025

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die direkt an Personen mit Sinnes- und/oder erheblichen Bewegungsbeeinträchtigungen ausgezahlt wird, um persönliche Assistenz in Anspruch nehmen zu können. Bislang war es möglich, mit den persönlichen Assistentinnen und Assistenten freie Dienstverträge abzuschließen.

In einem Schreiben informierte das Land Steiermark nun die Budgetbezieher:innen darüber, dass die ÖGK die Anmeldung von freien Dienstverhältnissen im Privathaushalt nicht mehr akzeptiert. Damit kann persönliche Assistenz nicht mehr im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses erbracht werden. Weiterhin möglich ist es beispielsweise, über das persönliche Budget Folgendes zu verrechnen:

  • Leistungen von Selbstständigen Personenbetreuer:innen
  • Leistungen von Assistenzpersonen in "echten" Dienstverhältnissen (geringfügig beschäftigt oder vollversichert)
  • Kosten für Assistenzleistungen durch (gemeinnützige) Dienstleistungsunternehmen ("Träger")
  • Kosten für Hilfstätigkeiten wie z. B. Rasenmähen, Reinigung, Einkaufen (Nachweis durch entsprechende Rechnungen oder Dienstleistungsscheck).

Zu beachten ist, dass mittels Dienstleistungsschecks nur einfache haushaltsnahe, ungelernte Tätigkeiten abgegolten werden können. Für die Ausübung darf keine Ausbildung erforderlich sein. Somit sind Nachhilfe- oder Fremdsprachenunterricht oder die Verabreichung von Medikamenten nicht möglich. Sehr wohl aber die Begleitung ins Kino oder zu einem Fußballspiel. Nähere Informationen zum Dienstleistungsscheck unter Dienstleistungsscheck Online.

Achtung: Die assistenznehmende Person ist für die arbeits- und sozialversicherungsrechtlich sowie steuerrechtlich korrekte Abwicklung der Assistenzleistungen verantwortlich!

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