Pflege: AK prüft 24-Stunden-Verträge
Den Wildwuchs bei der 24-Stunden-Betreuung zeigt ein aktueller Fall: Weil die Agentur den Betreuer von der Sozialversicherung abgemeldet hatte, war auch die staatliche Förderung weg.
Das Sozialministerium hat heuer ein Gütesiegel für Vermittlungsagenturen, die 24-Stunden- Betreuung anbieten, eingeführt. Agenturen können damit zeigen, dass sie höhere Qualitätsstandards als gesetzlich vorgeschrieben erfüllen – z. B. indem sie sich verpflichten, mindestens einmal im Quartal eine Qualitätssicherung durch diplomierte Pflegekräfte durchzuführen. Das Zertifikat beruht auf Freiwilligkeit, Agenturen müssen nicht darum ansuchen.
Doch das Gütesiegel hat bereits unerwünschte Folgen: "Agenturen mit Qualitätszertifikat werden wesentlich teurer. Es ist eine Möglichkeit für Agenturen, zusätzlich Geld zu verdienen", kritisiert AK-Expertin Anika Tauschmann. Sie weiß von einer zertifizierten Agentur, die nun 150 Euro pro Quartal extra verlangt – und zwar von jedem Klienten bzw. jeder Klientin. Nicht selten werden die Betroffenen im Nachhinein mit höheren Kosten überrascht: "Die Erhöhung der Kosten ist natürlich nicht vertraglich vereinbart – wer das nicht zahlen will, wird mit Vertragskündigung bedroht", so Tauschmann. Auch bisher hat es die Möglichkeit einer Art zusätzlichen "Qualitätsmanagements" in Form mobiler Dienste gegeben. Diese sind aus Arbeiterkammer-Sicht jedenfalls sinnvoller, da sie auf gemeinnütziger Basis arbeiten und in den meisten Fällen wahrscheinlich kostengünstiger als das Qualitätsmanagement einer Vermittlungsagentur sind.
Generell bemängelt die AK-Expertin, dass es trotz Gütesiegels noch immer keine klaren Standards gibt. Sie fordert, dass per Gesetz Mindestqualifikationen fürs Personal sowie einheitliche Richtlinien für Betreuungsverträge festgelegt werden – denn derzeit hat jede Agentur eigene Verträge und Rahmenbedingungen.
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