13.2.2023

Frühförderung und Familienbegleitung

Wenn das Gefühl aufkommt, das eigene Kind nimmt Eindrücke nicht wahr oder es entwickelt sich anders als seine Altersgenossen, ist es ratsam, sich über die Möglichkeit einer Frühförderung und Familienbegleitung zu erkundigen.

Gedacht ist die Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung (IFF) für Kinder bis maximal drei Monate nach Schuleintritt, welche entweder eine Verhaltensauffälligkeit oder Entwicklungsstörung aufweisen, wo sich eine Behinderungsbedrohung nicht ausschließen lässt oder bereits eine Behinderung vorliegt. Die IFF muss beim Land Steiermark beantragt werden. In der Regel sucht der Anbieter der IFF um die Förderung an. Im Falle der Genehmigung werden die Kosten vom Land übernommen. Die Frühförderung kann neben der Familienentlastung bewilligt werden.

Beratung auch für die Familie

Neben pädagogischer Betreuungsarbeit für das betroffene Kind umfasst dieses Instrument auch die Unterstützung und Beratung der Familie. Die Förderung setzt dabei idealerweise möglichst früh ein, um den Familien beziehungsweise den Erziehenden zu ermöglichen, die Situation besser zu bewältigen. Erbracht wird die Frühförderung entweder am Wohnort des Kindes oder einer Frühförderstelle. Der genaue Leistungsumfang der Förderung wird dabei immer individuell durch Bescheid vom Land Steiermark festgelegt. 

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