Energienetze-Kund:innen verlieren Ansprüche nicht
Netzbetreiber müssen unzulässige Netzzutrittsentgelte zurückzahlen. In der Steiermark gibt es nun Verwirrung um eine Fristsetzung für Rückzahlungen.
Ihre Rechte als Konsumentin und Konsument, Tests, Vergleiche, Tipps, Warnungen und Studien. Sie erreichen uns unter 05-7799 und konsumentenschutz@akstmk.at. Hilfe bei Flugverspätungen oder -ausfall gibt es hier.
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