Bei Problemen mit Agenturen für die 24- Stunden- Betreuung hilft die AK.
Bei Problemen mit Agenturen für die 24- Stunden- Betreuung hilft die AK. © Katarzyna-Bialasiewicz-, Photographee.eu

Viel Ärger bei Betreuung der alten Mutter

800 Agenturen für eine 24-Stunden-Betreuung gibt es – und pro Jahr hunderte Anfragen und Beschwerden dazu bei der Arbeiterkammer.

Der jüngste Fall betrifft die Frage, welche Qualitätskriterien es für die Vermittlung und auch die Betreuung gibt. Eine Kapfenbergerin war auf der Suche nach einer ständigen Betreuung für ihre Mutter. Eine obersteirische Agentur war telefonisch sehr zuvorkommend und schon wenige Tage später vor Ort bei der alten Dame. Der Vermittlungsvertrag war auch dabei und so unterschrieb die Tochter sofort.

Ständiger Wechsel der Betreuerinnen

Die erste Betreuerin aus Osteuropa war innerhalb weniger Tage wieder abgereist. Sie klagte über Kreuzschmerzen. Nur wenige Stunden im Haus der alten Frau war die zweite Kraft. "Vielleicht war die Betreuerin von der Pflegestufe 7 überfordert", mutmaßt AK-Juristin Katharina Gruber. Die dritte Betreuerin hielt bis zum Ende des Monats durch, sprach aber kein Wort Deutsch. "Die Tochter hatte Bedenken, dass die Frau im Notfall nicht einmal die Rettung verständigen kann", sagt Gruber.

Qualitätskriterien fehlen

Die Tochter bezahlte die drei Betreuerinnen entsprechend ihrer Einsatzzeiten, kündigte aber den Vermittlungsvertrag. Als sie dennoch der Agentur 760 Euro Gebühr zahlen sollte, wandte sie sich an die Arbeiterkammer. "Gegen die schlechte Qualität der Vermittlung kann man wenig tun", bedauert die Juristin. Hier fehlen eindeutig verpflichtende Standards, die auch durch das freiwillige Gütesiegel, das heuer eingeführt werden soll, nicht gewährleistet werden.

Haustürgeschäft mit langem Rücktrittsrecht

Die Arbeiterkammer konnte den Fall dennoch positiv für die Obersteirerin zu Ende bringen. Weil der Vertrag nicht in der Agentur abgeschlossen wurde, gilt ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, das sich auf ein Jahr verlängert, wenn dazu keine Aufklärung gegeben wird. "Das war hier so und deshalb ist die Konsumentin vom Vertrag zurückgetreten und muss keine Vermittlungsgebühr zahlen."

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