Junge Frau pflegt ältere Dame im Rollstuhl
Viele Betreuerinnen und Betreute waren von den Folgen der Corona-Krise stark betroffen. © Robert Kneschke, stock.adobe.com

Plötzlich ist die Betreuerin weg

Viele Menschen werden im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause betreut – meist von Frauen, die aus osteuropäischen Staaten anreisen. Durch die Corona-Pandemie und die strengen Reisebeschränkungen stehen viele Betroffene ohne Betreuerin da. Was kann man tun, wenn die Betreuerin nicht auftaucht oder abgereist ist? AK-Expertin Anika Tauschmann rät Betroffenen, sofort mit der jeweiligen Vermittlungsagentur Kontakt aufzunehmen. Diese muss Ersatz schicken. "Je nach Verfügbarkeit kann das aber natürlich einige Tage dauern", sagt Tauschmann.

Klauseln und Kündigungsfrist

Einige Agenturen haben in ihren Verträgen Klauseln für den Fall, dass eine Betreuerin ersetzt werden muss. Prinzipiell gibt es mit den Betreuerinnen einen Werkvertrag und somit eine 14-tägige Kündigungsfrist. "Einfach abreisen stellt grundsätzlich einen Vertragsbruch dar", so Tauschmann. Selbst wenn die Betreuerin ohne Einhaltung der Kündigungsfrist abreist, sehen einige Verträge vor, dass auch in diesen Fällen für die Vermittlung einer neuen Betreuerin eine Gebühr zu entrichten ist. "Wichtig ist, schon bei Vertragsabschluss diese Frage zu klären", betont Tauschmann. Sie empfiehlt, bei Problemen mit Agenturen oder Betreuerinnen die AK zu kontaktieren, denn oft seien Vertragsklauseln unzulässig.

Anspruch auf Pflegekarenz

Sollte kurzfristig keine Betreuerin zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, dass man im Rahmen der Pflegekarenz die Betreuung der Angehörigen zur Überbrückung selbst übernimmt. Seit 1. Jänner besteht ein Rechtsanspruch auf eine einmonatige Pflegekarenz. Nicht alle Betreuerinnen sind übrigens in der Corona-Krise abgereist: Einige sind freiwillig länger geblieben. Für sie kann beim Land Steiermark ein 500-Euro-Bonus beantragt werden.

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