Bei Ferienjobs winkt Steuerrückzahlung
Auch für Ferienjobs besteht ab einer bestimmten Höhe Lohnsteuerpflicht. Über die Arbeitnehmerveranlagung kann man die Steuer wieder zurückholen.
Die AK Steiermark ist jährlich mit einer Beschwerdeflut konfrontiert. Die Kritikpunkte reichen von zu langer Arbeitszeit über ausbildungsfremde Tätigkeiten bis hin zu geringer Bezahlung.
Von Juni bis September 2019 landeten rund 20 Tischen der AK Steiermark. Besonders häufig sind Beschwerden nach Pflichtpraktika. AK-Jugendexpertin Petra Trabi: "Das fängt damit an, dass Jugendliche Tätigkeiten ausüben mussten, welche mit ihrer Ausbildung nichts zu tun haben, und geht so weit, dass die Schüler nach Ende des Pflichtpraktikums feststellen mussten, dass sie gar nicht oder falsch bei der GKK angemeldet wurden. Oft entspricht auch die Entlohnung nicht dem, was zunächst ausgemacht war bzw. wurde gar kein Arbeitsvertrag unterzeichnet." Auch geleistete Überstunden, die nicht bezahlt wurden, sind immer wieder ein Thema. Manche Kollektivverträge nehmen Pflichtpraktikanten aus. Wurde das Pflichtpraktikum im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert, muss laut Trabi aber zumindest der Hilfsarbeiterlohn bezahlt werden.
Für einen 17-jährigen Grazer musste die AK Steiermark diesbezüglich intervenieren. Der Bursche arbeitete im Rahmen seines HTL-Pflichtpraktikums 40 Stunden die Woche, war aber nur geringfügig angemeldet und der KV enthielt keine Entgeltbestimmung für Pflichtpraktikanten. Der Betrieb zahlte dem Grazer 400 Euro aus. Nach AK-Intervention erhielt der 17-Jährige 1.325 Euro an ihm zustehenden Lohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. "Der Jugendliche hatte genaue Arbeitszeit- und Tätigkeitsaufzeichnungen. Das ist sehr wichtig, denn nur damit kann die Arbeiterkammer mögliche offene Forderungen durchsetzen", so Trabi.
"Bitte nichts unterzeichnen, ohne das Schreiben vorher genau durchgelesen oder mit uns Rücksprache gehalten zu haben", betont Trabi, es könnten Verzichtserklärungen "versteckt" sein und Jugendliche oder Studierende dadurch beispielsweise um zustehendes Überstundenentgelt umfallen.
Die Beschwerden häufen sich immer wieder in der Gastronomie aufgrund der Arbeitszeiten, aber betroffen sind letztlich alle Branchen, weiß die AK-Expertin und rät: "Erhaltene Arbeitspapiere überprüfen und bei Unklarheiten in die AK zu einem Beratungsgespräch kommen."
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