Die Fachleute der AK raten Lehrlingen, sich rechtzeitig zur Lehrabschlussprüfung anzumelden. In manchen Berufen wie Konditorin oder Konditor gibt es derzeit nur selten Termine.
Die Fachleute der AK raten Lehrlingen, sich rechtzeitig zur Lehrabschlussprüfung anzumelden. In manchen Berufen wie Konditorin oder Konditor gibt es derzeit nur selten Termine. © auremar - stock.adobe.com, AK Stmk
21.12.2020

Lehrabschluss: Für die Prüfung aktiv werden

Es sind besondere Zeiten, die jede Einzelne und jeden Einzelnen fordern. Das gilt auch für Lehrlinge, die zwar im Betrieb arbeiten dürfen, aber nicht oder nur eingeschränkt in der Berufsschule unterrichtet werden und sich mit Fernunterricht auf das Berufsleben vorbereiten. In all diesem Trubel und den Unsicherheiten darf eines nicht aus dem Auge verloren werden, sagt AK-Experte Alexander Perissutti: "Zur Lehrabschlussprüfung müssen sich Lehrlinge anmelden, sonst findet sie nicht statt." In größeren Lehrwerkstätten haben Ausbildnerinnen und Ausbildner oft Listen mit der Anmeldung zur Prüfung herumgereicht oder Prüfungskommissionen haben in den Berufsschulen auf die Prüfung hingewiesen – all das ist derzeit anders.

Sechs Monate vorher

Alle Lehrlinge können sich bereits sechs Monate vor Ende der Lehrzeit bei der Lehrlingsstelle in der Wirtschaftskammer zur Prüfung anmelden. Eine frühzeitige Anmeldung ist besonders für seltene Lehrberufe sinnvoll, da Prüfungstermine nur in langen Abständen stattfinden. Mit Zustimmung der oder des Lehrberechtigten ist eine Anmeldung sogar ab Beginn des letzten Lehrjahres möglich. Voraussetzung zum Antreten ist dann ein positiver Abschluss des letzten Berufsschullehrganges.

Lehre endet mit Prüfung

Lehrlinge, die unsicher sind, ob ihre Firma die derzeitige Turbulenzen überlebt, könnten durch eine rasche Anmeldung zur Prüfung die Lehrzeit verkürzen, sagt der AK-Experte, denn "mit dem positiven Abschluss der Prüfung ist die Lehrzeit zu Ende." Der zuvor notwendige Besuch der Berufsschule könne in Absprache mit der Schule vielleicht vorgezogen werden.

Prüfung auch ohne Lehrzeit

Der AK-Experte macht darauf aufmerksam, dass langjährige einschlägige Praxis in einem Beruf eine Lehre und die Berufsschule ersetzen kann und man auf diesem Weg zu einer Lehrabschlussprüfung zugelassen wird: "Eine Bescheinigung zur Facharbeiterin oder zum Facharbeiter zahlt sich immer aus." In diesem Fall oder wenn die Berufsschule nicht positiv abgeschlossen ist, kommt zum Prüfungsgespräch und zur Arbeitsprobe noch eine schriftliche theoretische Prüfung dazu. Zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung gibt es auf www.lap.at Unterlagen für die meisten Lehrberufe zu kaufen. Kostenlos sind die Skripten, wenn man sie bei der AK-Bibliothek leiht.

Lehre und Kurzarbeit

Lehrlinge müssen trotz Kurzarbeit ihre volle Lehrlingsentschädigung bekommen. Eine Ausbildung durch die Firma sei auch bei einem geschlossenen Betrieb möglich. Experte Perissutti: "Auch wenn die Firma darauf drängt, lasst euch nicht zu einer einvernehmlichen Auflösung des Lehrverhältnisses drängen." Wer in einer Branche eine Lehre macht, die längerfristig wenig Zukunft hat, sollte über verwandte Lehrberufe in anderen Branchen nachdenken. Die AK berät dazu gerne.

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