Selbsterhalter-Stipendium
Studieren nach einigen Berufsjahren? Informieren Sie sich über das Selbsterhalter:innen-Stipendium.
An öffentlichen Universitäten (ausgenommen die Donau-Universität Krems) und an Pädagogischen Hochschulen müssen Sie Studiengebühren bezahlen, wenn Sie die vorgesehene Studiendauer um mehr als zwei Semester überschreiten.
Die Studiengebühr beträgt 363,36 Euro pro Semester.
In bestimmten Fällen können Sie von den Studiengebühren befreit werden, zum Beispiel bei:
Auch während einer genehmigten Beurlaubung müssen Sie keine Studiengebühren bezahlen.
Auch wenn Sie mehrere Studien an einer Universität belegen, ist der Studienbeitrag nur einmal pro Semester zu bezahlen.
Erbringen Sie in einem Semester in jedem Ihrer Studien mindestens 15 ECTS, können Sie beim Wissenschaftsministerium eine Rückerstattung der Studiengebühr beantragen.
Für Studierende aus Drittstaaten gelten besondere Bestimmungen. Sie bezahlen grundsätzlich den doppelten Studienbeitrag in Höhe von 726,72 Euro pro Semester.
Die Möglichkeiten einer Befreiung oder Rückerstattung gelten für diese Studierendengruppe in den meisten Fällen nicht.
Seit dem Wintersemester 2018 sind berufstätige Studierende nicht mehr automatisch von Studiengebühren befreit. Wer die vorgesehene Studiendauer um mehr als zwei Semester überschreitet, muss daher ebenfalls Studiengebühren bezahlen.
Die AK fordert, dass berufstätige Studierende wieder von Studiengebühren befreit werden. Wer neben dem Studium arbeitet, braucht häufig länger bis zum Abschluss und wird durch die Gebühren zusätzlich belastet.
Ob Studiengebühren eingehoben werden, entscheidet der jeweilige Erhalter der Fachhochschule.
Der Studienbeitrag darf höchstens 363,36 Euro pro Semester betragen. Anders als an Universitäten ist dieser Beitrag nicht von der Studiendauer abhängig.
Wichtig: Ein Fachhochschulstudium ist kein Befreiungsgrund für Studiengebühren, die an einer Universität anfallen.
Privatuniversitäten können Studiengebühren frei festlegen. Wie hoch diese sind und welche Zahlungsbedingungen gelten, erfahren Sie direkt bei der jeweiligen Hochschule oder im Ausbildungsvertrag.
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