Unbezahlte Überstunden: Lehrling ausgenutzt
Überstunden machen, aber nicht schreiben – so lautete die Anweisung an einen Lehrling. Die AK erstritt für ihn eine Nachzahlung von 3.500 Euro.
Nach mehr als einem Monat wechselte ein Lehrling im selben Betrieb seinen Lehrberuf – von Elektro- und Gebäudetechniker auf Einzelhandelskaufmann. Nachdem er nach etwa zwei Monaten im neuen Lehrberuf eine Auflösung in der Probezeit erhielt, wandte er sich an die AK. Die Firma behauptete, die dreimonatige Probezeit hätte durch den Wechsel von Neuem begonnen, es gelte ja, den Lehrling kennenzulernen. Aus Sicht der AK war die Probezeit abgelaufen und die Auflösung deswegen rechtlich unwirksam.
"Der 16-Jährige war zum Zeitpunkt der Auflösung schon über drei Monate im Betrieb. Zudem wurde er, während er noch seinen anfänglichen Lehrberuf ausübte, bereits im Einzelhandel eingesetzt", erklärt AK-Jugendexpertin Petra Trabi: "Der Zweck der Probezeit, nämlich das gegenseitige Kennenlernen, war somit erfüllt." Die Jugendexpertin konnte für den 16-Jährigen einen Schadenersatz für die unrechtmäßige Beendigung des Lehrverhältnisses durchsetzen: Der junge Weststeirer erhielt rund 2.000 Euro.
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