Mehrere Lehrverträge unterschreiben?
Wenn dein Favorit nicht gleich zusagt, kannst du ruhig einen anderen Lehrvertrag unterschreiben. Die Expertin erklärt im Video.
Im Herbst starten viele Lehrlinge ihre Ausbildung. Hierbei ist es wichtig, dass sie sich vorab über ihre Rechte und Ansprüche schlau machen.
Bei einem Lehrvertrag besteht ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer der Lehrzeit. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit, in der das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten aufgelöst werden kann. Danach kann der Lehrling nur am Ende des Lehrjahres den Vertrag auflösen. Dies muss er einen Monat vorher bekanntgeben.
Insbesondere jugendliche Lehrlinge dürfen nur in Ausnahmefällen mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Ebenso besteht ein Anspruch auf zwei freie Tage pro Woche
Bei Beginn ist eine Gefahrenunterweisung verpflichtend, sodass die Sicherheit für den Lehrling garantiert ist. Eventuell ist auch Schutz- oder Arbeitskleidung notwendig, die der Betrieb zu stellen hat.
Die Fähig- und Fertigkeiten, die in der Lehre vermittelt werden müssen, sind im Ausbildungsplan aufgelistet. Lehrlinge sollten danach verlangen, damit sie sich bestmöglich auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten können.
Jedem Lehrling ist eine Ausbildnerin oder ein Ausbildner zugeteilt, die bzw. der im Lehrvertrag genannt ist. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass der Ausbildungsplan eingehalten wird.
Die Höhe der Lehrlingsentschädigung regelt der jeweils anzuwendende Kollektivvertrag. Wenn keine allgemeine Regelung vorliegt, ist die Höhe im Lehrvertrag zu vereinbaren. Ebenso sind allfällige Zusatzentschädigungen wie eine Kleiderpauschale entsprechend zu entlohnen.
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