30.8.2021

"Paradebeispiel" für schlechte Behandlung

Schlecht meinte es ein Lehrberechtigter mit einem 18-Jährigen: Da der Lehrling als Risikopatient galt, wollte sein Chef ihn nicht mehr beschäftigen und stellte ihn dienstfrei. Später behauptete er, der Lehrling würde unentschuldigt fernbleiben. Das wollte sich der junge Steirer, der eine Lehre zum Stuckateur und Trockenausbauer absolvierte, nicht gefallen lassen und meldete sich bei der AK. "Wir meldeten ihn sofort arbeitsbereit und erinnerten den Dienstgeber, dass es eine Ausbildungsverpflichtung gibt", so AK-Jugendexpertin Barbara Huber. Im Zuge der Überprüfung der Lohnabrechnungen fiel der Jugendexpertin auf, dass der Arbeitgeber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gemeldet hatte, dass der Lehrling Urlaub konsumiert hätte, obwohl ein Urlaub nicht vereinbart worden war.

Schikanöse Behandlung

Um dem Ganzen dann noch eines draufzusetzen, schikanierte der Lehrberechtigte den 18-Jährigen: Nachdem er die AK-Interventionsschreiben erhalten hatte, befahl er dem Lehrling, diese vor den Kolleginnen und Kollegen vorzulesen.

Arbeitgeber musste zahlen

Im Gerichtsverfahren konnte ein Vergleich geschlossen werden. Der Dienstgeber musste die ausstehenden Ansprüche aus Entgeltfortzahlung, Urlaubs- und Sonderzahlungen begleichen, Schadenersatz für das Mobbing zahlen und eine Korrekturmeldung an die BUAK machen. Zudem konnte eine einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses erzielt werden. Huber: "Zusätzlich erhielt der Lehrling die Urlaubsersatzleistung und das Urlaubsgeld von der BUAK. Insgesamt rund 3.000 Euro."

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