Infos zum Pflichtpraktikum
Wie viel du verdienst, wie du den Vertrag richtig abschließt, welche Beihilfe es gibt und wo es noch mehr Infos gibt.
Sie möchten bei einer Firma ein Praktikum machen? Dann heißt es aufpassen! Oft gibt es keine klaren Regeln.
Immer wieder melden sich in der AK Beratung enttäuschte Jugendliche, die unter dem Titel „Praktikum“ voll gearbeitet haben, dann aber bestenfalls ein Taschengeld bekommen haben.
Oder: Es gab nicht einmal eine Anmeldung zur Sozialversicherung, die PraktikantInnen arbeiteten ohne Einschulung mit gefährlichen Maschinen, das „Praktikum“ war nicht auf die Ausbildung anrechenbar ...
Achtung
Ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Schulausbildung oder eines Studiums ist in der Regel ein Arbeitsverhältnis.
Dazu müssen aber die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses (wie Eingliederung in den Arbeitsprozess, Weisungsgebundenheit, persönliche Arbeitspflicht) überwiegend erfüllt sein. Pflichtpraktika im Hotel- und Gastgewerbe sind regelmäßig Arbeitsverhältnisse.
Bei einem Arbeitsverhältnis hat man mehr Rechte, zum Beispiel auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die ÖGJ fordert für Praktika MINDESTENS 1000 Euro – analog zur niedrigsten Lehrlingsentschädigung im ersten Lehrjahr.
Bildung
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Jugend und Lehrausbildung
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jugend@akstmk.at
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