Selbst­er­halt­er-Stipen­dium

Sie waren bereits einige Jahre berufstätig und überlegen nun, ein Studium zu beginnen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine "Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbst­er­halt­er­:inn­en-Stipen­dium)!

Wer Anspruch hat

Selbsterhalter:innen sind Studierende, die sich wenigstens vier Jahre lang durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben und mit ihrer Erwerbstätigkeit zumindest € 11.000/Jahr erzielt haben. Für Anträge bis 31. August 2024 ist aufgrund von Übergangsbestimmungen noch ein Einkommen in Höhe von mindestens € 8.580,- jährlich ausreichend. Ausschlaggebend ist das Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherung und Werbekosten- und Sonderausgaben(pauschale).

Das Einkommen der Eltern spielt bei der "der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbsterhalter:innen-Stipendium), im Ge­gen­satz zur herkömmlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.

Alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen für ein Selbsterhalter:innen-Sti­pen­di­um (z.B. Altersgrenze) finden Sie hier.

Höhe des Stipendiums

Die maximale Höhe der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt beträgt monatlich € 943,–. Für Studierende ab 27 Jahren beträgt sie € 977.- monatlich. Zuschläge gibt es für Studierende mit Kindern und behinderte Studierende.

Die Anspruchsdauer umfasst die für die Ausbildung vorgesehene Studien­dauer zuzüglich eines Semesters („Toleranzsemester“).

Antrag stellen

Die Antragstellung erfolgt über die vorgesehenen Formulare der Studienbeihilfe, die bei der Stipendienstelle und über die Homepage www.stipendium.at erhältlich sind. Bei Fragen oder Unklarheiten werden Sie bei der Stipendienstelle beraten!

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