Studiengebühren
Wann Sie Studiengebühren bezahlen müssen und welche Ausnahmen gelten.
Anspruch haben Studierende, die sich mindestens vier Jahre lang selbst erhalten haben. In dieser Zeit müssen sie aus eigener Erwerbstätigkeit mindestens 11.000 Euro pro Jahr erzielt haben. Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben.
Das Einkommen der Eltern wird beim Selbsterhalter nicht berücksichtigt.
Welche weiteren Voraussetzungen – etwa zur Altersgrenze oder zum Studienerfolg – gelten, finden Sie auf stipendium.at.
Im Studienjahr 2025/2026 beträgt die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt maximal 1.082 Euro pro Monat. Für Studierende ab 27 Jahren erhöht sich der Höchstbetrag auf 1.121 Euro pro Monat.
Zusätzliche Zuschläge gibt es unter anderem für:
Ein Zuverdienst ist bis zur gesetzlichen Zuverdienstgrenze möglich. Diese beträgt 17.677 Euro im Jahr 2026.
Die Förderung wird grundsätzlich für die gesetzliche Studiendauer plus ein Toleranzsemester gewährt.
Den Antrag stellen Sie mit den Formularen der Studienbeihilfe. Diese erhalten Sie bei den Stipendienstellen oder auf stipendium.at.
Bei Fragen beraten Sie die Mitarbeiter der Stipendienstellen.
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Jugend und Lehrausbildung
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