Hohe Fahrtkosten erschweren Weiterbildungen
Fort- und Weiterbildungen in größerer Entfernung sind aufgrund der hohen Spritkosten für viele nur mehr schwer leistbar.
Studierende, die den 20. Geburtstag gefeiert haben, können rückwirkend mit 1. Jänner 2024 neben ihrem Studium mehr Geld verdienen. Bei der Einkommensgrenze handelt es sich um die Bemessungsgrundlage zur Lohn- bzw. Einkommenssteuer, das heißt, ohne Sozialversicherungsbeiträge und ohne 13. und 14. Monatsgehalt. Lehrlingseinkommen, Waisenpensionen und -versorgungsgenüsse erhöhen das zu versteuernde Einkommen nicht. Wird diese Zuverdienstgrenze überschritten, ist jener Betrag zurückzuzahlen, um den sie überschritten wurde. Vor dem 20. Geburtstag gibt es keine Grenze.
Für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Erziehungsberechtigte automatisch für vier weitere Monate nach der Matura die Familienbeihilfe (FB) ausbezahlt. Egal ob im Anschluss eine Erwerbstätigkeit aufgenommen, eine Ausbildung begonnen oder ein Präsenz-/Zivildienst angetreten wird. Während des Präsenz-/Zivildienstes wird keine FB ausbezahlt (Ausnahme: vier Monate nach der Matura). Wird das Studium danach zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgenommen, steht die FB wieder zu.
Beginnt ein volljähriges Kind eine Lehrausbildung über das AMS (beispielsweise Stiftung), steht keine FB zu. Aktuelle Fälle zeigen, dass das Finanzamt vorläufig FB gewährt, diese jedoch nach Abschluss der internen Prüfung wieder zurückfordert. Diese Rückforderungen können bis zu 3.000 Euro betragen.
Broschüren
Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at
Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
Öffnungszeiten
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0