Die Arbeiterkammer fördert wissenschaftliche Arbeiten.
Die Arbeiterkammer fördert wissenschaftliche Arbeiten. © SolisImages - stock.adobe.com, AK Stmk

AK-Förderung wissenschaftlicher Arbeiten

Die Arbeiterkammer Steiermark fördert eingereichte und approbierte Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen mit einem Betrag von 200 bis zu 750 Euro. Sie müssen an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule im Rahmen eines ordentlichen bzw. ordentlich konsekutiven Studiums von August 2024 bis Juli 2025 erstellt und bereits approbiert worden sein. Das Thema muss für die Aufgaben der AK von Relevanz sein (siehe unten). Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und eine österreichische Hochschule besucht haben. Sie bzw. er selbst oder ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Steiermark sein. Die nächste Förderrunde startet am 1. Jänner 2025.

Zum Antrag beilegen

  • Gebundenes Exemplar der Arbeit
  • Beurteilung der Arbeit
  • Abstract (ein bis maximal fünf Seiten)
  • Kurzes Antragsschreiben mit Hinweis auf die thematische Relevanz der Arbeit zur AK
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Bei Mitgliedschaft der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten zur AK Steiermark: Meldezettel von beiden Personen

Mögliche Themenbereiche für die Förderung

Arbeits- und Sozialrecht, Vereinbarkeit Beruf und Familie, Frauen und Gleichstellungsthemen, Gesundheit, Pflege und Betreuung, Konsumentenschutz und -erziehung, Verschuldung privater Haushalte, Erwachsenen- und Berufsbildung, Arbeitswelt und Schule, Bildungspolitik, Geschichte der Arbeit, der Arbeiterbewegung und ihrer Organisationen und Kultur, Arbeitswissenschaft, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Arbeit & Gesundheit, Zusammenhänge zwischen Entwicklung, Arbeitsmarkt und Qualifikationsbedarf, Soziale Fragestellungen (Einkommensverteilung, Zugänge zum Arbeitsmarkt ...), Auswirkungen der neuen Informations- und Kommunikationstechniken auf Arbeitssituation und Arbeitsmarkt, wirtschaftliche Fragestellungen mit Arbeitnehmer:innenbezug (wirtschaftliche Mitbestimmung, EU-Erweiterung, Kommunalwirtschaft, regionale Wirtschaft, Verkehr, Pendler:innen, Marktforschung etc.) 

KONTAKT UND ANFRAGEN

AK Steiermark
Abteilung Bildung
Hans-Resel-Gasse 6-14
8020 Graz 

Mag. Thomas Hraba
Tel: 05-7799-2366

Eveline Goigner
Tel: 05-7799-2355
bildungsbeihilfen@akstmk.at

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at

Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427 
jugend@akstmk.at 

Öffnungszeiten 
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr

Das könnte Sie auch interessieren

Mit der Studienbeihilfe unterstützt die AK Steiermark Familien mit geringem Einkommen.

Studienbeihilfe der AK

Staatliche Studienbeihilfe beantragen und mit dem Bescheid zusätzlich die AK-Beihilfe kassieren.

Studierende

AK Stu­die­ren­den-Wohn­häu­ser

Die steirische Arbeiterkammer hat in allen WIST-Heimen (Graz, Leoben und Kapfenberg) ein Vorschlagsrecht. Einfach anmelden.