Gute Ausbildung hängt von der Branche ab
Nach der Lehre gut ausgebildet als Fachkraft durchstarten: Die Baubranche zeigt es mit hochwertigen Ausbildungsbedingungen und Jobchancen vor.
Nein, Berufsschülerinnen und Berufsschüler müssen nicht ins Internat. Es besteht eine Berufsschulpficht, der man nachgehen muss. Ist der Schulstandort zu weit vom Heimatort entfernt, besteht die Möglichkeit, in einem Internat zu übernachten. Sonst kann man zu Hause bei den Eltern, Großeltern, Tante und Onkel, in einer Pension usw. auch schlafen.
Die Berufsschule ist kostenlos, das Internat muss der Betrieb zur Gänze zahlen. Dieser bekommt aber eine Förderung von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.
Für jeden Lehrberuf gibt es einen Rahmen- und Landeslehrplan, der Pflichtgegenstände, unverbindliche Übungen und Freigegenstände enthält. Die Pflichtgegenstände sind auf den jeweiligen Lehrberuf abgestimmt. Geprüft wird in Form von Schularbeiten, Tests und mündlichen Prüfungen. Schularbeitstermine müssen schon am Schuljahresanfang bekannt gegeben werden.
Nein. Die Berufsschule kann wiederholt bzw. eine Nachprüfung gemacht werden. Ein negatives Berufsschulzeugnis ist kein Entlassungsgrund.
Wenn Lehrlinge die Berufsschule mehrmals schwänzen oder verweigern. Das sind unentschuldigte Fehlstunden, die einen Entlassungsgrund darstellen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Entlassungsgründe, die nicht in Zusammenhang mit der Berufsschule stehen müssen.
In den Ferien oder an schulautonomen Tagen haben Berufsschülerinnen und Berufsschüler zu arbeiten oder Urlaub zu vereinbaren. Auch wenn einzelne Schulstunden entfallen und beispielsweise die Firma und die Schule im selben Ort sind, die Wegstrecke zumutbar ist, können Lehrlinge zur Arbeit in die Firma geholt werden. An Samstagen oder Sonntagen müssen sie nicht arbeiten. Sollte es doch zu Überstunden kommen, gehören diese samt Zuschlägen abgegolten.
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