Bildungskarenz
So lassen Sie sich für Ihre Weiterbildung freistellen: Wie viel Geld es gibt und wie Sie Bildungsfortschritte nachweisen müssen.
Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen "Lohnersatz" bekommen – das ist seit 1. Juli 2013 möglich! Der Vorteil zur "traditionellen" Bildungskarenz ist: Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Hier ein Überblick, wie die Bildungsteilzeit im Detail funktioniert und was es zu beachten gibt.
Für jede Arbeitsstunde, die Sie weniger arbeiten, zahlt das AMS 0,80 Euro "Bildungsteilzeitgeld" pro Tag – ein Beispiel: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro Woche und bekommen daher 10 x 0,80 x 31 (Juli) = 248 Euro (reduzieren Sie auf halbtags, bekommen Sie das Doppelte).
Maximal 50 Prozent der Arbeitszeit, mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit. Achtung: Sie müssen aber mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten! Darunter reduzieren geht nicht.
Für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten).
Mindestens vier Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von vier Jahren (das kann auch in mehrere Module aufgeteilt werden).
Sie müssen den Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld bei dem für Sie zuständigen AMS stellen (abhängig vom Hauptwohnsitz).
Was ist die Voraussetzung für Bildungsteilzeit?
Ja, das müssen Sie (z. B. Kursbesuchsbestätigungen; bei einem Studium: Prüfungen über 2 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 4 ECTS pro Semester oder bei Abschlussarbeiten wie z. B. einer Diplomarbeit Bestätigungen über den Fortschritt). Wenn Sie die Nachweise nicht erbringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!
Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern. Beispiele: eine Abendschule für Berufstätige - hier ist die Belastung mit Fulltime-Job und Schulbesuch sehr hoch, das führt oft zum Drop-Out. Oder für die Berufsreifeprüfung, um sie schneller ablegen zu können. Oder: Für kürzere (Auf-)Qualifizierungen, z. B. ein
Intensiv-Sprachkurs oder CNC- und Schweißkurse, oder für die Vorbereitung auf eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung eignet sich die Bildungsteilzeit.
Broschüren
Bildung und Betriebssport
05-7799-2497
bildung@akstmk.at
betriebssport@akstmk.at
Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
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Fr 8 - 13 Uhr
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