Bild­ungs­teil­zeit

Wie hoch die Unterstützung ist

Für jede Arbeitsstunde weniger in der Woche zahlt das AMS € 1,00 „Bild­ungs­teil­zeit­geld“ pro Tag (Wert 2024). Das heißt ... 

  • eine Reduktion von 40 auf 30 Stunden pro Woche ergibt 10 Wochenstunden weniger, also 10 × 1 = € 10 pro Tag und monatlich € 300,00 (bei 30 Tagen).

  • eine Reduktion von 40 auf 20 Stunden, also um 50%, ergibt 20 x 1 = € 20 pro Tag und monatlich € 600,00 (bei 30 Tagen)


Wie viele Stunden Sie reduzieren können

Maximal 50 % der Arbeitszeit, mindestens 25 % der Arbeitszeit. Achtung: Sie müssen in der Bildungsteilzeit aber mindestens 10 Stunden pro Woche arbeit­en und das Arbeitsverhältnis muss weiterhin vollversicherungspflichtig sein.

Mehr-/Überstunden in der Bildungsteilzeit?

Laut derzeitiger Verwaltungspraxis des AMS schadet die Leistung von Mehr­stunden dem Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld nicht, wenn diese zeitnah in Zeitausgleich verbraucht werden. Überstunden stehen einem Bild­ungs­teil­zeit­geld­be­zug jedoch entgegen.

Wofür Sie Bildungsteilzeit nehmen können

Für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten).

Wie lange Sie in Bildungsteilzeit gehen können

Mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von 4 Jahren (das kann auch in mehrere Module aufgeteilt werden).

Wo Sie den Antrag stellen

Sie müssen den Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld bei dem für Sie zu­ständ­ig­en AMS stellen (abhängig vom Wohnsitz).

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld beim AMS haben.
  • Sie müssen mindestens 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochen­stunden-Arbeitszeit vollversicherungspflichtig, d.h. über der Geringfügigkeitsgrenze, be­schäftigt sein.  
  • Sie brauchen das Einverständnis (schriftlich) des Arbeitgebers: über die Dauer der Bild­ungs­teil­zeit, wann sie beginnt und wann sie endet.

Aus- oder Weiterbildung nachweisen

Ja, das müssen Sie (z.B. Kursbesuchsbestätigungen; bei einem Studium: Prüf­ung­en über 2 Se­mest­er­wochen­stunden oder im Ausmaß von 4 ECTS pro Se­mester oder bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit Bestätigungen über den Fortschritt). Wenn Sie die Nachweise nicht er­bringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zu­rück­ford­ern!

Wofür sich die Bildungsteilzeit eignet

Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern. Beispiele: eine Abendschule für Berufstätige - hier ist die Be­last­ung mit Fulltime-Job und Schulbesuch sehr hoch, das führt oft zum Ab­bruch. Oder für die Berufsreifeprüfung, um sie schneller ablegen zu können. Oder: Für kürzere (Auf-) Qualifizierungen, z.B. ein Intensiv-Sprach­kurs oder CNC- und Schweißkurse, oder für die Vorbereitung auf eine außer­ordent­liche Lehrabschlussprüfung.

Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit?

Ein einmaliger Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit oder umgekehrt ist zulässig.

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