19-Jährige in der Behaltefrist gekündigt
Ausgelernte Lehrlinge haben das Recht, nach Lehrzeitende noch eine Zeit im Betrieb zu arbeiten. Der Fall einer Südoststeirerin landete nun beim OGH.
In ihrem letzten Lehrjahr überraschte ein Fitnessstudiobetreiber eine junge Grazerin mit der Entlassung. Die AK klagte erfolgreich.
Die 18-Jährige absolvierte ihre Lehre zur Fitnessbetreuerin, als sie zehn Monate vor dem Ende der Lehrzeit plötzlich entlassen wurde. Der Fitnessstudiobetreiber stellte dabei falsche Behauptungen auf, wie etwa, dass sie ihrer Arbeit nicht ordnungsgemäß nachgekommen sei. Die junge Frau meldete sich daraufhin bei der AK. "Bei einer ungerechtfertigten Entlassung hat der Lehrling grundsätzlich bis zum Ende der Lehrzeit inklusive der fiktiv anschließenden Behaltezeit weiterhin Anspruch auf das Lehrlingseinkommen", erklärt AK-Jugendexpertin Barbara Huber.
Es stellte sich außerdem heraus, dass ihr Chef der 18-Jährigen das monatliche Lehrlingseinkommen unregelmäßig und nicht immer zur Gänze überwies. Ebenso waren Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie offene Urlaubstage nicht ausbezahlt worden. Erfolgt die Entlohnung nicht rechtzeitig oder unvollständig, rät Huber, sich sofort an die AK zu wenden, "da das zustehende Entgelt unter Umständen verfallen kann". Da der Fitnessstudiobetreiber auch nach Intervention der AK nicht zahlte, brachte Huber erfolgreich Klage vor Gericht ein. Der Grazerin wurden Nachzahlungen von insgesamt rund 14.000 Euro zugesprochen.
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