Jopsy: Kostenlose App zur Berufsberatung
Mit der "Jopsy App" bietet die AK Steiermark Jugendlichen eine Unterstützung bei der Bildungs- und Berufswahl.
Die Bildungskarenz ermöglicht es sich von einem Arbeitsverhältnis für eine Weiterbildung freistellen zu lassen. Die Freistellung muss mit dem Unternehmen vereinbart werden. Es besteht also kein Rechtsanspruch. Eine schriftliche Vereinbarung ist mit dem Unternehmen notwendig, um beim AMS Weiterbildungsgeld zu beantragen. Für den Arbeitgeber entstehen keine Kosten. Sehr oft wird die Bildungskarenz nach der Elternkarenz in Anspruch genommen (erstes Jahr Karenzurlaub nach Mutterschutzgesetz, zweites Jahr Bildungskarenz in Kombination mit Weiterbildungsgeld).
Während der Bildungskarenz kann ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch 14,53 Euro täglich, bezogen werden. Das Weiterbildungsgeld muss beim AMS beantragt werden, es müssen auch die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt und eine Bildungsmaßnahme nachgewiesen werden.
Es können Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland sowie Sprachkurse besucht werden, nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug. Es muss der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche schriftlich beim AMS nachgewiesen werden. Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche.
Lern- und Übungszeiten werden bei der notwendigen Zahl an Wochenstunden mitgezählt. Es ist auch möglich, Fortbildungen online zu absolvieren, wobei davon zumindest 25 Prozent in Online-Präsenz erfolgen müssen (NEU seit 1.9.2024).
Eine Rückforderung findet nur dann statt, wenn die Ausbildung nicht absolviert wurde bzw. in Absprache mit der Bildungseinrichtung ein falscher Nachweis erbracht wurde. Es ist wichtig vor Vereinbarung der Ausbildung mit dem Bildungsträger die Zustimmung vom AMS einzuholen.
Alle arbeitsrechtlichen Ansprüche entstehen in dem Jahr, in dem Bildungskarenz in Anspruch genommen wird, nur anteilig. Das betrifft z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und sonstige einmalige Bezüge. Während der Bildungskarenz besteht kein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Falls eine Kündigung aufgrund der Forderung nach einer Bildungskarenz erfolgt, kann diese eventuell bei Gericht angefochten werden.
Eine sofortige Wirkung hat das geplante Ende der Bildungskarenz nicht. Für eine Abschaffung braucht es eine Gesetzesänderung durch das Parlament. Abhängig davon, wie lange die Koalitionsverhandlungen laufen und ob die üblichen Fristen zur Begutachtung eingehalten werden, kann es bis zum tatsächlichen Ende noch Wochen bis Monate dauern. Zudem ist es üblich, dass es Übergangsfristen gibt. Ob dies der Fall sein wird, kann jetzt noch nicht gesagt werden.
Beschäftigte, die aktuell in Bildungskarenz sind oder es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens sein werden, müssen sich keine Sorgen machen. Eine Rückwirkung für bereits bewilligte Anträge wurde ausgeschlossen.
Auch wenn der Arbeitgeber bereits zugestimmt hat, wird es auf den jeweiligen Zeitraum der Bildungskarenz ankommen. Abhängig davon, ob der Antrag auf Weiterbildungsgeld bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung vom Arbeitsmarktservice bewilligt wurde, kann man die Bildungskarenz und das Weiterbildungsgeld noch in Anspruch nehmen. Der Antrag auf Bildungskarenz kann frühestens drei Wochen Antritt beim AMS eingereicht werden. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes können noch Anträge auf Weiterbildungsgeld gestellt werden. Beim Weiterbildungsgeld handelt es sich um einen Rechtsanspruch und muss dieses vom AMS genehmigt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen (Versicherungszeiten, aufrechtes Dienstverhältnis usw.) gegeben sind.
Arbeitnehmer:innen, die noch für das Jahr 2025 eine Bildungskarenz geplant haben, ist zu empfehlen, bei der Karenzvereinbarung mit der Firma eine Klausel hinzuzufügen, die besagt, dass die Karenz nur stattfindet, wenn Weiterbildungsgeld bezogen werden kann. Zudem sollen Kursvereinbarungen mit diversen Bildungsanbietern unter dem Vorbehalt beschlossen werden, dass Anspruch auf Weiterbildungsgeld beim AMS besteht bzw. sollen auch keine Anzahlungen geleistet werden.
Wurde keine Vorbehaltsklausel (Bedingung für die Bildungskarenz ist der Bezug von Weiterbildungsgeld) vereinbart, liegt ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vor. Arbeitnehmer:innen müssten ab dem Zeitpunkt, ab dem klar ist, dass kein Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht, den Arbeitgeber informieren und sich arbeitsbereit erklären.
Wurde die Bildungskarenz nach der Elternkarenz geplant und kann diese nicht mehr angetreten werden, besteht die Möglichkeit, drei Monate vor Ablauf der Elternkarenz, diese maximal bis zum 22. Lebensmonat (2. Geburtstag, wenn alleinerziehend) des Kindes zu verlängern.
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