Jopsy: Kostenlose App zur Berufsberatung
Mit der "Jopsy App" bietet die AK Steiermark Jugendlichen eine Unterstützung bei der Bildungs- und Berufswahl.
Die Bildungskarenz ermöglicht es sich von einem Arbeitsverhältnis für eine Weiterbildung freistellen zu lassen. Die Freistellung muss mit dem Unternehmen vereinbart werden. Es besteht also kein Rechtsanspruch. Eine schriftliche Vereinbarung ist mit dem Unternehmen notwendig, um beim AMS Weiterbildungsgeld zu beantragen. Für den Arbeitgeber entstehen keine Kosten. Sehr oft wird die Bildungskarenz nach der Elternkarenz in Anspruch genommen (erstes Jahr Karenzurlaub nach Mutterschutzgesetz, zweites Jahr Bildungskarenz in Kombination mit Weiterbildungsgeld).
Während der Bildungskarenz kann ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch 14,53 Euro täglich, bezogen werden. Das Weiterbildungsgeld muss beim AMS beantragt werden, es müssen auch die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt und eine Bildungsmaßnahme nachgewiesen werden.
Es können Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland sowie Sprachkurse besucht werden, nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug. Es muss der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche schriftlich beim AMS nachgewiesen werden. Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche.
Lern- und Übungszeiten werden bei der notwendigen Zahl an Wochenstunden mitgezählt. Es ist auch möglich, Fortbildungen online zu absolvieren, wobei davon zumindest 25 Prozent in Online-Präsenz erfolgen müssen (NEU seit 1.9.2024).
Eine Rückforderung findet nur dann statt, wenn die Ausbildung nicht absolviert wurde bzw. in Absprache mit der Bildungseinrichtung ein falscher Nachweis erbracht wurde. Es ist wichtig vor Vereinbarung der Ausbildung mit dem Bildungsträger die Zustimmung vom AMS einzuholen.
Alle arbeitsrechtlichen Ansprüche entstehen in dem Jahr, in dem Bildungskarenz in Anspruch genommen wird, nur anteilig. Das betrifft z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und sonstige einmalige Bezüge. Während der Bildungskarenz besteht kein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Falls eine Kündigung aufgrund der Forderung nach einer Bildungskarenz erfolgt, kann diese eventuell bei Gericht angefochten werden.
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