Höhere Zuverdienstgrenze für Studierende
Die Zuverdienstgrenze für Studierende wurde rückwirkend mit Jahresanfang auf 16.455 Euro angehoben und wird künftig an die Inflation angepasst.
Die beste Form der Vereinbarung ist unter Umständen jene, die Berufstätigkeit eine Zeit lang so gut es geht zu reduzieren oder womöglich vorübergehend sogar ganz einzustellen. "Gerade der Beginn eines Studiums ist für viele, die über den zweiten Bildungsweg kommen, eine ordentliche Herausforderung", sagt Bildungsexpertin Katrin Hochstrasser. Muss man sich doch an der Hochschule erst einmal zurechtfinden und in den neuen Alltag einfinden. Die Kombinationsmöglichkeit von Bildungskarenz und Studienförderung nach Selbsterhalt ist wenig bekannt, hilft aber gut durch das erste (oder auch z.B. letzte) Studienjahr zu kommen.
Weil die Studienförderung kein Einkommen im Sinne der Bildungskarenz darstellt. Damit man das Weiterbildungsgeld in der Bildungskarenz beziehen kann, darf man maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2024: 518,44 Euro) dazuverdienen. Die Studienförderung nach Selbsterhalt (943 bzw. 977 Euro) läge somit deutlich darüber, zählt allerdings nicht als Zuverdienst. Somit ist eine Kombination mit der Bildungskarenz möglich. Umgekehrt gilt für die Stipendienstelle das Weiterbildungsgeld als Einkommen. Das heißt, es dürfen neben der Studienförderung im Jahr maximal 16.455 Euro dazuverdient werden. Das Weiterbildungsgeld zählt als Zuverdienst im Sinne des Studienförderungsgesetzes. Sollte das Weiterbildungsgeld über 16.455 Euro (Stand: 2024) liegen, würde die Förderung um den darüber liegenden Betrag gekürzt werden.
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