Lösen Sie den 80-Euro-Bildungsscheck zwei mal im Jahr ein.
Lösen Sie den 80-Euro-Bildungsscheck zwei mal im Jahr ein. © Kanizaj, AK Stmk

Bildungsscheck der AK Steiermark

Zweimal im Jahr bekommen Sie als Mitglied der AK Steiermark Unterstützung für Ihr persönliches Weiterkommen. Denn alle Untersuchungen zeigen, dass die Sicherheit des eigenen Arbeitsplatzes mit der Qualifikation steigt. Nutzen Sie diese Chance und wählen Sie aus dem breiten Bildungsangebot der Volkshochschule und des Berufsförderungsinstituts den für Sie passenden Kurs aus und lösen Sie Ihren Bildungsscheck ein. Die AK bietet ab sofort ein neues Service an: Unter bildungsscheck.akstmk.at können AK-Mitglieder Ihren persönlichen Bildungsscheck.-Code online abfragen.

Jedes Semester 80 Euro

Jedes AK-Mitglied erhält pro Semester einen 80-Euro-Bildungs-Scheck der AK Steiermark. Grundsätzlich gilt der Bildungsscheck der steirischen Arbeiterkammer für Fortbildung bei der steirischen Volkshochschule (VHS) und beim steirischen Berufsförderungsinstitut (bfi). Bei der VHS können Sie den 80-Euro-Bildungsscheck ab einem Kurspreis von 70-Euro einlösen, wobei es keine Gutschrift für Kurspreise zwischen 70 Euro und 79,99 Euro gibt.

Den Scheck weiter geben?

Alle rund 375.000 steirischen AK-Mitglieder bekommen den 80-Euro-Bildungsscheck und können ihn für Ihre persönliche Weiterbildung einlösen. Der Scheck kann an Ehegatt:innen, eingetragene Partner:innen, Lebensgefährt:innen und an Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, für die Familienbeihilfe bezogen wird, übertragen werden.

Wie löse ich den Scheck ein?

Es kann pro Kurs nur ein 80-Euro-Bildungsscheck eingelöst werden. Eine Übertragung in das nächste Semester ist nicht möglich. Wird der Bildungsscheck weder von Ihnen noch von einer anderen berechtigten Person eingelöst, verfällt er. 

VHS: Der 80-Euro-Bildungsscheck kann für Kurse ab einem Kurspreis von 70 Euro eingelöst werden, wobei es keine Gutschrift für Kurspreise zwischen 70 Euro und 79,99 Euro gibt.

Wird ein 80-Euro-Bildungsscheck eingelöst, kann für diese Anmeldung kein Rabatt gewährt werden.

Einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent des Teilnahmebeitrages erhalten:

  • Arbeiterkammermitglieder,
  • deren mitversicherte Angehörige und deren nicht erwerbstätige Lebensgefährt:innen, Bezieher:innen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und
  • ASVG-Pensionist:innen, die vor der Pensionierung Arbeiterkammermitglieder waren.

Ein Rabatt kann nur bei der Anmeldung berücksichtigt werden.

bfi: Für ACard-Besitzer:innen gibt es für alle Kurse 5 Prozent Ermäßigung. Zusätzlich kann auch derBildungsscheck eingelöst werden.

Kurs-Anfragen

05/7799-5000
vhs@akstmk.at

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