Be­­sond­ere Schul­­bei­­hil­fe für Be­rufs­tät­ige

Wer eine höhere Schule für Berufstätige besucht, weiß, wie schwer es sein kann, Beruf und Schule unter einen Hut zu bringen. Die besondere Schulbeihilfe schafft Abhilfe.

Wer sich durch seine berufliche Tätigkeit mindestens ein Jahr lang selbst erhalten hat, bekommt diese Beihilfe - allerdings nur für höchstens 6 Monate vor der abschließenden Reifeprüfung. Voraussetzung dafür ist, dass dafür Bildungskarenz vereinbart, unbezahlter Urlaub genommen oder der Job ganz aufgegeben wird.

Wie man besondere Schulbeihilfe bezieht

  • Stellen Sie den vorgesehenen mündlichen Reifeprüfungstermin fest. 
  • Bestimmen Sie den gewünschten Zeitraum der Inanspruchnahme: Die besondere Schulbeihilfe wird für höchstens sechs Monate gewährt. Es steht Ihnen jedoch frei, einen kürzeren Zeitraum zu wählen.
  • Klären Sie Art und Weise der Beendigung beziehungsweise der Karenzierung Ihres Dienstverhältnisses.

So hoch ist die Beihilfe

Alleinstehende erhalten € 715 monatlich. Verheiratete SchülerInnen, deren Ehepartner nicht berufstätig sind, werden mit € 1050 im Monat unterstützt. Für jedes Kind, für das SchülerInnen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind, erhöht sich die besondere Schulbeihilfe um weitere € 127.

Die besondere Schulbeihilfe kann bei Bedarf auch in Teilen ausgezahlt werden, sofern die Prüfungsvorschrift die Ablegung der mündlichen Reifeprüfung in Teilen zu verschiedenen Terminen vorsieht.  Bei Bezug von Leistungen des Arbeitsmarktförderungsgesetzes bzw. des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (z.B. Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld) vermindert sich die besondere Schulbeihilfe.

Tipp: So beantragen Sie die Beihilfe

Die besondere Schulbeihilfe wird persönlich bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde beantragt. Antragsformulare gibt es in der Direktion der jeweiligen Schule. Die für die Antragstellung vorgesehenen Formulare können für alle InteressentInnen der Klasse gemeinsam angefordert werden.

Sozialversicherung: Das ist zu beachten

Personen, die für die Vorbereitung auf die Reifeprüfung ihr Dienstverhältnis karenzieren, empfehlen wir zur Sicherstellung des sozialversicherungsrechtlichen Schutzes die Mitversicherung. Entweder bei den Eltern oder beim Partner, oder die Selbstversicherung in der Krankenversicherung sowie eventuell die freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung. Personen, die sich in Schulausbildung befinden, sind per Gesetz automatisch unfallversichert.

Wer? Wie Lange?

Wer sich durch seine berufliche Tätigkeit mindestens ein Jahr lang selbst erhalten hat, bekommt diese Beihilfe für höchstens 6 Monate. Sie müssen dazu Bildungskarenz oder unbezahlten Urlaub nehmen oder Ihren Job ganz aufgeben. 

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Bildung und Betriebssport
05-7799-2497
bildung@akstmk.at
betriebssport@akstmk.at

Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427 
jugend@akstmk.at 

Öffnungszeiten 
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr

Das könnte Sie auch interessieren

Portrait Schul - & Heim­bei­hil­fe

Schul - & Heim­beihilfe

Diese Beihilfen sollen finanziell benachteiligten SchülerInnen das Leben leichter machen: Wer Anspruch hat und wie Sie einen Antrag stellen.

Schulbeihilfe aber der 9. Schulstufe beantragen und 250 Euro pro Schuljahr bekommen.

Schul­bei­hil­fe der AK

Mit 300 Euro Schulbeihilfe greift die AK Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit geringem Familieneinkommen unter die Arme.

Mit der Studienbeihilfe unterstützt die AK Steiermark Familien mit geringem Einkommen.

Studienbeihilfe der AK

Staatliche Studienbeihilfe beantragen und mit dem Bescheid zusätzlich die AK-Beihilfe kassieren.