Besondere Schulbeihilfe für Berufstätige

Eine höhere Schule für Berufstätige zu besuchen, bedeutet oft eine Doppelbelastung. Wenn Sie sich in den letzten Monaten vor der Reifeprüfung ganz auf Ihren Schulabschluss konzentrieren möchten, kann Sie die besondere Schulbeihilfe finanziell unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die besondere Schulbeihilfe wird für bis zu sechs Monate vor der mündlichen Reifeprüfung gewährt.
  • Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie sich mindestens ein Jahr lang durch eine Berufstätigkeit selbst erhalten haben.
  • Während des Bezugs muss Ihr Dienstverhältnis karenziert, durch unbezahlten Urlaub unterbrochen oder beendet sein.
  • Die besondere Schulbeihilfe können Sie online oder in Papierform beantragen.

Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch auf die besondere Schulbeihilfe, wenn Sie

  • eine höhere Schule für Berufstätige besuchen,
  • sich vor dem Schulbesuch mindestens ein Jahr lang selbst durch eine Berufstätigkeit erhalten haben und
  • sich in den letzten Monaten vor der mündlichen Reifeprüfung auf Ihren Schulabschluss vorbereiten.

Für den Zeitraum des Bezugs muss Ihr Dienstverhältnis karenziert werden, durch unbezahlten Urlaub ruhen oder beendet sein.

Gut zu wissen

Sie müssen die Beihilfe nicht für die gesamte Höchstdauer beantragen. Auch ein kürzerer Bezugszeitraum ist möglich.


So bereiten Sie den Antrag vor

Vor der Antragstellung sollten Sie

  1. den Termin Ihrer mündlichen Reifeprüfung festlegen,
  2. den gewünschten Bezugszeitraum bestimmen und
  3. mit Ihrem Arbeitgeber klären, wie Ihr Dienstverhältnis während dieser Zeit geregelt wird.

Höhe der besonderen Schulbeihilfe

Die besondere Schulbeihilfe beträgt monatlich:

AnspruchBetrag
Alleinstehende1.117 Euro
Verheiratete Schüler, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner nicht berufstätig ist1.639 Euro
Zuschlag je unterhaltspflichtigem Kind197 Euro

Ist die mündliche Reifeprüfung laut Prüfungsordnung auf mehrere Termine aufgeteilt, kann die besondere Schulbeihilfe auch entsprechend in Teilbeträgen ausbezahlt werden.

Achtung

Beziehen Sie gleichzeitig Leistungen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitslosenversicherungsgesetz – zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Weiterbildungsgeld –, vermindert sich die besondere Schulbeihilfe.

So beantragen Sie die besondere Schulbeihilfe

Sie können die besondere Schulbeihilfe online oder in Papierform bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde beantragen.

Die Antragsformulare erhalten Sie

  • in der Direktion Ihrer Schule oder
  • online.

Für ganze Klassen können die Formulare auch gesammelt angefordert werden.

Sozialversicherung

Karenzieren Sie Ihr Dienstverhältnis für die Vorbereitung auf die Reifeprüfung, sollten Sie Ihren Kranken- und Pensionsversicherungsschutz rechtzeitig prüfen.

Je nach Ihrer persönlichen Situation kommen folgende Möglichkeiten infrage:

  • Mitversicherung bei den Eltern,
  • Mitversicherung bei der Ehepartnerin oder beim Ehepartner,
  • Selbstversicherung in der Krankenversicherung sowie
  • freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung.

Gut zu wissen

Während Ihrer Schulausbildung sind Sie gesetzlich unfallversichert.
 

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