Schul - & Heimbeihilfe
Diese Beihilfen sollen finanziell benachteiligten SchülerInnen das Leben leichter machen: Wer Anspruch hat und wie Sie einen Antrag stellen.
Wer eine höhere Schule für Berufstätige besucht, weiß, wie schwer es sein kann, Beruf und Schule unter einen Hut zu bringen. Die besondere Schulbeihilfe schafft Abhilfe.
Wer sich durch seine berufliche Tätigkeit mindestens ein Jahr lang selbst erhalten hat, bekommt diese Beihilfe - allerdings nur für höchstens 6 Monate vor der abschließenden Reifeprüfung. Voraussetzung dafür ist, dass dafür Bildungskarenz vereinbart, unbezahlter Urlaub genommen oder der Job ganz aufgegeben wird.
Alleinstehende erhalten €1.117 monatlich. Verheiratete Schüler:innen, deren Ehepartner:in nicht berufstätig sind, werden mit €1.639 im Monat unterstützt. Für jedes Kind, für das Schüler:innen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind, erhöht sich die besondere Schulbeihilfe um weitere €197.
Die besondere Schulbeihilfe kann bei Bedarf auch in Teilen ausgezahlt werden, sofern die Prüfungsvorschrift die Ablegung der mündlichen Reifeprüfung in Teilen zu verschiedenen Terminen vorsieht. Bei Bezug von Leistungen des Arbeitsmarktförderungsgesetzes bzw. des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (z.B. Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld) vermindert sich die besondere Schulbeihilfe.
Tipp: So beantragen Sie die Beihilfe
Die besondere Schulbeihilfe kann online oder in Papierform bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde beantragt werden. Antragsformulare gibt es in der Direktion der jeweiligen Schule oder online unter: Antrag auf besondere Schulbeihilfe - A2. Die für die Antragstellung vorgesehenen Formulare können für alle Interessent:innen der Klasse gemeinsam angefordert werden.
Personen, die für die Vorbereitung auf die Reifeprüfung ihr Dienstverhältnis karenzieren, empfehlen wir zur Sicherstellung des sozialversicherungsrechtlichen Schutzes die Mitversicherung. Entweder bei den Eltern oder bei dem:der Partner:in, oder die Selbstversicherung in der Krankenversicherung sowie eventuell die freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung. Personen, die sich in Schulausbildung befinden, sind per Gesetz automatisch unfallversichert.
Broschüren
Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at
Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
Öffnungszeiten
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr
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