Schul - & Heimbeihilfe
Diese Beihilfen sollen finanziell benachteiligten SchülerInnen das Leben leichter machen: Wer Anspruch hat und wie Sie einen Antrag stellen.
Eine höhere Schule für Berufstätige zu besuchen, bedeutet oft eine Doppelbelastung. Wenn Sie sich in den letzten Monaten vor der Reifeprüfung ganz auf Ihren Schulabschluss konzentrieren möchten, kann Sie die besondere Schulbeihilfe finanziell unterstützen.
Sie haben Anspruch auf die besondere Schulbeihilfe, wenn Sie
Für den Zeitraum des Bezugs muss Ihr Dienstverhältnis karenziert werden, durch unbezahlten Urlaub ruhen oder beendet sein.
Vor der Antragstellung sollten Sie
Die besondere Schulbeihilfe beträgt monatlich:
| Anspruch | Betrag |
|---|---|
| Alleinstehende | 1.117 Euro |
| Verheiratete Schüler, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner nicht berufstätig ist | 1.639 Euro |
| Zuschlag je unterhaltspflichtigem Kind | 197 Euro |
Ist die mündliche Reifeprüfung laut Prüfungsordnung auf mehrere Termine aufgeteilt, kann die besondere Schulbeihilfe auch entsprechend in Teilbeträgen ausbezahlt werden.
Sie können die besondere Schulbeihilfe online oder in Papierform bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde beantragen.
Die Antragsformulare erhalten Sie
Für ganze Klassen können die Formulare auch gesammelt angefordert werden.
Karenzieren Sie Ihr Dienstverhältnis für die Vorbereitung auf die Reifeprüfung, sollten Sie Ihren Kranken- und Pensionsversicherungsschutz rechtzeitig prüfen.
Je nach Ihrer persönlichen Situation kommen folgende Möglichkeiten infrage:
Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at
Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
Öffnungszeiten
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr
© 2026 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0