Bildungskarenz
So lassen Sie sich für Ihre Weiterbildung freistellen: Wie viel Geld es gibt und wie Sie Bildungsfortschritte nachweisen müssen.
Wir unterstützen unsere Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen durch Studienbeihilfen in Höhe von 250 Euro pro Studienjahr. Stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Studienbeihilfe. Sobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Beihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular.
Für Bachelorstudien im Pflegebereich und damit verbundene Kombinationsausbildungen, Bachelorstudien im MTD-Bereich sowie das Bachelorstudium der Hebamme gilt die jeweils gültige Richtlinie für die Gewährung einer Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe der AK Steiermark.
Ob und unter welchen Voraussetzungen die Arbeiterkammer Steiermark ihre Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen auch im kommenden Studienjahr unterstützt, lesen Sie hier ab 15. Oktober 2021.
Informationen zur staatlichen Studienbeihilfe finden Sie unter www.stipendium.at.
E-Mail: bildungsbeihilfen@akstmk.at
Fax: 05-7799-2353
Post: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark,
Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz
persönlich: Montag-Freitag 8-12 Uhr, oder an eine unserer Außenstellen
AK-Steiermark
Abteilung BJB - Bildung, Jugend und Betriebssport
Montag - Freitag 8-12 Uhr
Eveline Goigner: 05-7799-2355
Tamara Schwarzl: 05-7799-2352
Daniela Poglits: 05-7799-2351
Broschüren
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