Mit der Studienbeihilfe unterstützt die AK Steiermark Familien mit geringem Einkommen.
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Studienbeihilfe der AK

Wir unterstützen unsere Mitglieder und deren Kinder mit geringem Fa­mi­lien­ein­kommen durch Studienbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Studienjahr. Stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Studienbeihilfe.

Sobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Beihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular aus der Info-Box.

Für Bachelorstudien im Pflegebereich und damit verbundene Kom­bi­na­tions­ausbildungen, Bachelorstudien im MTD-Bereich sowie das Bachelorstudium der Hebamme gilt die jeweils gültige Richtlinie für die Gewährung einer Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe der AK Steiermark.

Die Antragstellung für das Studienjahr 2025/2026 ist ausnahmslos von 15. Oktober 2025 bis 31. März 2026 möglich.

Schicken Sie uns Antrag und Bescheid

  • E-Mail:              bildungsbeihilfen@akstmk.at
  • Post:                 Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark,
                               Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz
  • persönlich:      Montag-Donnerstag 8-16 Uhr und Freitag von 8-12 Uhr
  • oder an eine unserer Außenstellen

Kontakt und Anfragen

AK Steiermark
Abteilung Bildung
Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz
E-Mail: bildungsbeihilfen@akstmk.at
Eveline Goigner: 05-7799-2355
Daniela Poglits: 05-7799-2351

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Kontakt

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Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at

Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427 
jugend@akstmk.at 

Öffnungszeiten 
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr

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