Bildungskarenz
Die alte Bildungskarenz gibt es nicht mehr. Hier lesen Sie über geltende Übergangsregelungen und was die Regierung für das neue Modell ab 2026 plant.
Wir unterstützen unsere Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen durch Studienbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Studienjahr. Stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Studienbeihilfe.
Sobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Beihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular aus der Info-Box.
Für Bachelorstudien im Pflegebereich und damit verbundene Kombinationsausbildungen, Bachelorstudien im MTD-Bereich sowie das Bachelorstudium der Hebamme gilt die jeweils gültige Richtlinie für die Gewährung einer Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe der AK Steiermark.
Die Antragstellung für das Studienjahr 2025/2026 ist ausnahmslos von 15. Oktober 2025 bis 31. März 2026 möglich.
Kontakt und Anfragen
AK Steiermark
Abteilung Bildung
Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz
E-Mail: bildungsbeihilfen@akstmk.at
Eveline Goigner: 05-7799-2355
Daniela Poglits: 05-7799-2351
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Bildung
05-7799-2352
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Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
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Fr 8 - 13 Uhr
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