Weiterbildungsbeihilfe und -teilzeitbeihilfe
Die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit gibt es nicht mehr. Hier lesen Sie über Übergangsregelungen und was die Regierung ab 2026 plant.
Wir unterstützen unsere Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen durch Studienbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Studienjahr. Stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Studienbeihilfe.
Sobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Beihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen.
Für Bachelorstudien im Pflegebereich und damit verbundene Kombinationsausbildungen, Bachelorstudien im MTD-Bereich sowie das Bachelorstudium der Hebamme gilt die jeweils gültige Richtlinie für die Gewährung einer Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe der AK Steiermark.
Informationen für das Schuljahr 2026/27 finden Sie hier ab 15. Oktober 2026.
Kontakt und Anfragen
AK Steiermark
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Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz
E-Mail: bildungsbeihilfen@akstmk.at
Eveline Goigner: 05-7799-2355
Daniela Poglits: 05-7799-2351
Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at
Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
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Fr 8 - 13 Uhr
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