Schulzeiten – auch nach einem Schulabbruch – können auf die Dauer der Lehrzeit angerechnet werden.
Schulzeiten – auch nach einem Schulabbruch – können auf die Dauer der Lehrzeit angerechnet werden. © Fotolia, Fotolia

Schulzeiten gelten für die Lehre

Wer nach dem Abbruch einer Schule eine Lehrstelle findet, bekommt oft einen Teil der bisherigen Ausbildung anerkannt und hat dadurch eine kürzere Lehrzeit.

Mehr als 40 Prozent aller Lehrlinge in der Steiermark waren vor der Lehre in höheren und mittleren Schulen, ein Großteil davon hat ohne Abschluss die Schule abgebrochen, weiß AK-Experte Alexander Perissutti. "Auch wenn der schulische Erfolg nicht gepasst hat, gelernt haben die Jugendlichen trotzdem vieles. Und das wird von vielen Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, anerkannt."

AK-Abteilung Jugend und Lehrausbildung hilft

Wer also nach einer abgebrochenen mittleren oder höheren Schule wie HTL, HAK, HLW, HASCH und Fachschule oder einer AHS-Oberstufe einen Lehrplatz findet, kann beim Unternehmen nachfragen, ob ein Teil der Schulausbildung auf die Lehrzeit angerechnet wird. Perissutti: "Die Anrechnung ist freiwillig, wird aber oft gemacht." Das Unternehmen muss deswegen den Landesberufsausbildungsbeirat einschalten. Hier hat die Abteilung Jugend und Lehrausbildung der AK Sitz und Stimme und kann helfen, die Anerkennung von Schulzeiten offiziell zu bestätigen, sagt der AK-Experte.

Lehre nach der Matura

Eine Anrechnung von Schulzeiten auf die Lehre gibt es auch, wenn nach dem Abschluss einer mittleren oder höheren Schule eine Lehre gemacht wird. Da die Bestimmungen umfangreich sind, wird eine Beratung bei der Abteilung Jugend und Lehrausbildung empfohlen.

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