"Steuerausgleich": Achtung Verwechslungsgefahr
Der Experte erklärt, worauf aufzupassen ist. Die Steuerspartage finden wieder im Frühjahr 2020 statt.
"Wer in den Sommerferien arbeitet und dabei monatlich netto mehr als 1.065 Euro verdient, zahlt auch Lohnsteuer", erläutert AK-Steuerexperte Bernhard Koller. Allerdings: Bleibt das Jahreseinkommen unter 12.000 Euro – was bei einer Beschäftigung ausschließlich während der Ferien zutrifft – besteht die Möglichkeit, die vom Gehalt abgezogene Lohnsteuer über die Arbeitnehmerveranlagung ("Lohnsteuerausgleich") zurückzubekommen.
Aber auch jenen, die monatlich weniger als 1.065 Euro verdienen und denen daher keine Lohnsteuer abgezogen wird, rät Koller zur Arbeitnehmerveranlagung: "Auf diesem Weg bekommt man einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet, und zwar im Höchstausmaß von bis zu 400 Euro". Für all jene, die zu ihrem Arbeitsort pendeln müssen und denen die Pendlerpauschale zusteht, erhöht sich der maximale Rückerstattungsbetrag auf bis zu 500 Euro.
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