Lächelnde Jugendliche während einer Reise
Lächelnde Jugendliche während einer Reise © Daniel Ernst, stock.adobe.com

Bei Ferienjobs winkt Steuerrückzahlung

"Wer in den Sommerferien arbeitet und dabei monatlich netto mehr als 1.065 Euro verdient, zahlt auch Lohnsteuer", erläutert AK-Steuerexperte Bernhard Koller. Allerdings: Bleibt das Jahreseinkommen unter 12.000 Euro – was bei einer Beschäftigung ausschließlich während der Ferien zutrifft – besteht die Möglichkeit, die vom Gehalt abgezogene Lohnsteuer über die Arbeitnehmer­veranlagung ("Lohnsteuerausgleich") zurückzubekommen.

Arbeitnehmerveranlagung immer ratsam

Aber auch jenen, die monatlich weniger als 1.065 Euro verdienen und denen daher keine Lohnsteuer abgezogen wird, rät Koller zur Arbeitnehmerveran­lagung: "Auf diesem Weg bekommt man einen Teil der Sozialversicherungsbei­träge rückerstattet, und zwar im Höchstausmaß von bis zu 400 Euro". Für all jene, die zu ihrem Arbeitsort pendeln müssen und denen die Pendlerpau­schale zusteht, erhöht sich der maximale Rückerstattungsbetrag auf bis zu 500 Euro.

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