Dieses Bild teilen über:
Vor Antritt des Praktikums solltest du folgende Dinge genau abklären. Eine Vorlage für den Arbeitsvertrag findest du hier zum Herunterladen.
- Deine genaue Tätigkeit
- Beginn und Ende deiner Beschäftigung
- Deine Arbeitszeit
- Deinen Lohn
- hast du Kost und Quartier und was kostet es dich
- falls es keine geregelte Arbeitszeit gibt, deine freien Tage festlegen
Tipp/Hinweis/Achtung
Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht erlaubt! Hier gelten grundsätzlich max. 8 Stunden täglich, bzw. 40 Stunden wöchentlich als Höchstarbeitszeit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wochenarbeitszeit auch anders verteilt werden – insbesondere im Gastgewerbe. Jugendliche haben Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, sofern die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit 4,5 Stunden beträgt.
Sofern du kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis hast, bedeutet das: du bekommst keinen Lohn oder kein Gehalt nach dem Kollektivvertrag, sondern (wenn vereinbart) ein "Taschengeld". auch kein Geld wenn du krank bist und du hast keinen Anspruch auf Sonderzahlungen oder Urlaubsanspruch. Dafür gibt es in der Regel keine Arbeitszeiten und im Mittelpunkt muss die Vermittlung von Inhalten passend zur schulischen Ausbildung stehen und nicht eine Arbeitsleistung.
Achtung vor Kleingedrucktem
Dort sind mitunter Verzichtserklärungen zu finden. Wenn du voreilig unterschreibst, könntest du zum Beispiel um das Geld für geleistete Überstunden umfallen. Daher: Nichts unterschreiben, womit du nicht übereinstimmst!
Die Expertin Karin Ladenberger rät: "Schreib jeden Tag mit, was du genau machst und wie du arbeitest und wann deine Pausen sind. Dann kannst du bei Streit die Art und Dauer deines Arbeitseinsatzes nachweisen. "
Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen solltest du nie unterschreiben.
Wichtig: Schon vor Arbeitsbeginn muss dich die/der Arbeitgeber/in bei der Gebietskrankenkasse anmelden. Eine Anmeldungskopie solltest du sofort erhalten. Das ist sehr wichtig, um bei Arbeitsunfall oder Krankheit abgesichert zu sein. Nach Ende der Beschäftigung bekommst du noch noch eine Abmeldungskopie.
Ein Check, ob alles abgerechnet wurde, kann nie schaden. Wenn zustehendes Entgelt nicht ausbezahlt wurde (z. B. Lohn oder Urlaubsersatzleistung), sollte die/der Arbeitgeber/in sofort per Einschreiben zur Nachzahlung aufgefordert werden. Bei der Erstellung des Schreibens sind wir gerne behilflich. Achtung: Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren!
Wenn Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl keine Lohnsteuerpflicht vorliegt, kann diese innerhalb der nächsten fünf Jahre mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung vom Finanzamt zurückverlangt werden. Lohnsteuerpflichtig ist, wer über das Jahr gerechnet ca. 12.000 Euro oder mehr verdient.
Wenn es zu Problemen kommt, so ist es sinnvoll mit dem Betriebsrat des Betriebs, mit der zuständigen Fachgewerkschaft oder mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir sind übrigens auch auf Facebook =)
Broschüren
Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at
Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
Öffnungszeiten
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0