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Die Arbeitszeit für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr darf grundsätzlich 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann vereinbart werden, dass die tägliche Arbeitszeit z. B. im Zusammenhang mit einer verlängerten Wochenendfreizeit auf bis zu neun Stunden täglich ausgedehnt wird, sofern in der jeweiligen Woche nicht mehr als 40 Stunden gearbeitet wird.
Auch bei erhöhtem Arbeitsbedarf kann eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit erfolgen. In diesem Fall kann für einen längeren Zeitraum vereinbart werden, sofern sich lange und kurze Arbeitswochen abwechseln, dass die tägliche Arbeitszeit auf bis zu neun Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 45 Stunden ausgedehnt wird. Im Durchschnitt muss aber die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden betragen. In beiden Ausnahmefällen ist eine kollektivvertragliche Regelung Voraussetzung und es muss die Ausdehnung der Arbeitszeit mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer vereinbart werden.
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