Nach dem Studium die Qual der Berufswahl
Der Abschluss an Uni, FH oder Kolleg ist da und noch immer ist kein passender Job in Sicht. Am besten ist, viel ausprobieren und gelassen bleiben.
Studierende an Kollegs haben keinen Anspruch auf Studienbeihilfe oder auf ein ermäßigtes Top-Ticket. Besondere Schulbeihilfe wird erst im Abschlussjahr gewährt. Das betrifft nicht nur Studierende an Kollegs, sondern auch an anderen Bildungseinrichtungen mit ohnehin schon kostenpflichtigem Bildungsangebot. "Solche Umstände und die steigenden Spritpreise sind für Personen mit geringem Einkommen ein Hindernis, die Ausbildung zu beginnen, oder führen schlimmstenfalls zum Ausbildungsabbruch", so AK-Bildungsexperte Eno Zajic. Hier brauche es dringend mehr Unterstützungsangebote.
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