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Besonders die Sommerzeit ist für viele junge Menschen jene Zeit, um sich beim Ferialjobben das Taschengeld aufzubessern und Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Damit am Ende keine bösen Überraschungen warten, haben wir zehn wichtige Tipps für Ferialbeschäftigte und deren Eltern parat.
Karin Ladenberger:
"Gerade Eltern sollten ihre Kinder
beim ersten Arbeitsverhältnis unterstützen, da ein Ferialjob
ein ganz normales Dienstverhältnis darstellt, in dem Jugendliche
nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte haben. Es gelten die
üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der
Kollektivvertrag, in dem die wichtigsten Dinge, wie Lohn,
Sonderzahlungen und Arbeitszeit geregelt sind.
Grundsätzlich gilt: Ein Ferialjob darf erst ab
Vollendung der Schulpflicht und ab dem 15. Geburtstag
begonnen werden."
Darin sollen Tätigkeit, Arbeitszeit sowie Beginn und Ende der Beschäftigung und die Bezahlung festgehalten sein. Dauert der Ferialjob länger als ein Monat, muss der Arbeitgeber unaufgefordert einen Dienstzettel aushändigen. Keine Verzichtserklärungen unterschreiben! Wer voreilig falsche Arbeitszeitaufzeichnungen unterschreibt, könnte zum Beispiel um das Geld für geleistete Überstunden gebracht werden. Auch auf das Kleingedruckte achten und Vertrag schriftlich vereinbaren! Dienstzettel unbedingt aufheben.
Jugendliche unter 18 dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Von Jugendlichen dürfen keine Überstunden verlangt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf maximal 9 Stunden betragen, die wöchentliche höchstens 45 Stunden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden haben Jugendliche Anspruch auf eine halbe Stunde unbezahlte Pause. Die wöchentliche Freizeit muss für Jugendliche zwei zusammenhängende Kalendertage betragen. Einer dieser Tage muss der Sonntag sein (Abweichungen und Ausnahmeregelungen sind möglich, besonders im Gastgewerbe).
So ist man im Streitfall gewappnet: Regelmäßig Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen sowie die genauen Tätigkeiten führen und aufbewahren. Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen nicht unterschreiben! Die AK bietet eine Vorlage zur Arbeitszeit-Aufzeichnung zum Download an. Am Computer oder Smartphone kannst du auch den AK-Zeitspeicher nutzen.
Auch ein Ferienjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden; anteilige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld hängen ebenfalls vom Kollektivvertrag ab. Gibt es keinen Kollektivvertrag, steht eine angemessene Entlohnung zu. Darauf achten, dass auch geleistete Überstunden (mit einem Zuschlag von mindestens 50 Prozent) verrechnet wurden. Hier kannst du nachrechnen, was vom Bruttolohn übrig bleibt.
Ferialbeschäftige haben einen anteiligen Urlaubsanspruch – nach einem Monat sind das zwei Tage. Wer diesen nicht konsumiert, muss ihn als Urlaubsersatzleistung bar ausbezahlt bekommen.
Auf freie Kost und Quartier gibt es grundsätzlich keinen Anspruch. Wenn dafür bezahlt werden muss, soll ein Abzugsbetrag vereinbart und im Arbeitsvertrag festgehalten werden. In einigen Kollektivverträgen gibt es Höchstwerte, die verlangt werden dürfen.
Auch beim Ferialjob ist ein Gehaltszettel Pflicht – bei Unklarheiten von der AK kontrollieren lassen. Wurde zustehendes Entgelt nicht bezahlt, sollte es sofort per Einschreiben beim Arbeitgeber eingefordert werden. Achtung: Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren!
Ferialbeschäftige müssen bereits vor Ferialjob-Start vom/n Arbeitgeber/in bei der ÖGK angemeldet werden. Außerdem muss er/sie dir eine Kopie der Anmeldung geben. Beim Ferialjob werden bereits erste Ansprüche für die Pension erworben. Nach Ende der Beschäftigung gibt es noch eine Abmeldungskopie von der Sozialversicherung.
Ferialbeschäftigte können sich die so genannte Negativsteuer vom Finanzamt zurückholen, wenn über das Jahr gerechnet weniger als 11.000 Euro verdient wurde. Das kann bis zu 400 Euro bringen.
Tipp/Hinweis/Achtung
Unsere Expertinnen und Experten der Jugendabteilung helfen gern während und nach dem Ferialjob: 05/7799-2427 oder jugend@akstmk.at. Wir sind auch auf Facebook und Instagram.
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05-7799-2352
bildung@akstmk.at
Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
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Fr 8 - 13 Uhr
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