Fachkräfte-Stipendium
Das Stipendium fördert Ausbildungen von Erwachsenen, die bis Ende 2025 begonnen werden. Die AK fordert einen Ausbau des Fachkräftestipendiums.
Wer eine Lehre oder eine Fachschule absolviert und noch keine Matura hat, kann diese nachholen: mit der Berufsreifeprüfung (BRP). Die BRP berechtigt zum Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen und Kollegs, und sie wird beim Bund und vereinzelt auch im Landesdienst als "B-wertig", also wie eine Matura anerkannt.
Anders als bei der Studienberechtigungsprüfung muss man sich nicht auf ein bestimmtes Gebiet festlegen - den Absolvent:innen der BRP stehen prinzipiell alle Studienrichtungen offen.
Nach Ablegen der Berufsreifeprüfung erhalten steirische Arbeitnehmer:innen einen Bonus von 300 Euro - dies gilt ab 1. Jänner 2024. Hier finden Sie das Ansuchen und die Richtlinien.
Hinweis
Ausgefüllt bitte an die Abteilung Bildung und Betriebssport der AK Steiermark, Hans Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz schicken. Der Antrag muss das Gesamtberufsreifeprüfungszeugnis oder alle Teilprüfungszeugnisse über die positiv absolvierten Module, und die Einzahlungsbestätigungen über alle getragenen Kosten (Kurskosten, Prüfungsgebühren) enthalten.Personen, die
- eine Lehre oder eine mindestens dreijährige Berufsbildende Mittlere Schule,Die BRP wird allgemein als Matura anerkannt. Drei von vier Teilprüfungen können schon vor Abschluss der Ausbildung, die letzte Teilprüfung nicht vor Erreichen des 19. Lebensjahres absolviert werden.
Vorbereitungskurse werden unter anderem vom Berufsförderungsinstitut (bfi), der Urania und dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten. Bis zum Abschluss dauert es je nach Vorkenntnissen durchschnittlich zwei bis vier Semester. Bereits erworbene Abschlüsse oder Zertifikate (z.B. Sprachzertifikate, [Werk]Meisterprüfungen, Befähigungsprüfungen, Teilprüfungen der Matura oder Studienberechtigungsprüfung) können als Teilprüfungen angerechnet werden.
Die BRP umfasst (wenn keine Anrechnungen) vier Teilprüfungen: Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, einen (beruflich orientierten) Fachbereich.
Mindestens eine dieser Teilprüfungen ist im Rahmen einer Externistenprüfung an einer höheren Schule abzulegen. An dieser Schule muss auch der Antrag auf Zulassung zur BRP gestellt werden. Alle anderen Prüfungen, also maximal drei, können in den anerkannten Vorbereitungslehrgängen der Erwachsenenbildung abgelegt werden.
Die Prüfungen sind mündlich und schriftlich. Die schriftlichen Arbeiten werden unter Beaufsichtigung abgelegt, die mündlichen Prüfungen finden vor einer Prüfungskommission statt. In Deutsch muss schriftlich und mündlich angetreten werden. Die Fachbereichsprüfung kann alternativ als Projektarbeit absolviert werden.
In jedem Bundesland gibt es Förderungen für die BRP, beispielsweise der AK-Bonus für Berufsreifeprüfung der steirischen AK. Eine Überblick über die jeweiligen Möglichkeiten bietet die Datenbank zur Weiterbildungsförderung des Unterrichtsministeriums.
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