Die AK Steiermark fördert die Berufsreifeprüfung mit 220 Euro.
Die AK Steiermark fördert die Berufsreifeprüfung mit 220 Euro. © zinkevych - stock.adobe.com, AK Stmk

Die Berufsreifeprüfung

Wer eine Lehre oder eine Fachschule absolviert und noch keine Matura hat, kann diese nachholen: mit der Berufsreifeprüfung (BRP). Die BRP berechtigt zum Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen und Kollegs, und sie wird beim Bund und vereinzelt auch im Landesdienst als "B-wertig", also wie eine Matura anerkannt.

Anders als bei der Studienberechtigungsprüfung muss man sich nicht auf ein bestimmtes Gebiet festlegen - den Absolvent:innen der BRP stehen prinzipiell alle Studienrichtungen offen.

AK-Bonus für die Berufsreifeprüfung

Nach Ablegen der Berufsreifeprüfung erhalten steirische Arbeitnehmer:innen einen Bonus von 300 Euro - dies gilt ab 1. Jänner 2024. Hier finden Sie das Ansuchen und die Richtlinien

Hinweis

Ausgefüllt bitte an die Abteilung Bildung und Betriebssport der AK Steiermark, Hans Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz schicken. Der Antrag muss das Gesamtberufsreifeprüfungszeugnis oder alle Teilprüfungszeugnisse über die positiv absolvierten Module, und die Einzahlungsbestätigungen über alle getragenen Kosten (Kurskosten, Prüfungsgebühren) enthalten.

Wer kann die BRP machen?

Personen, die 

- eine Lehre oder eine mindestens dreijährige Berufsbildende Mittlere Schule, 
- die Krankenpflegeschule oder 
- eine Schule für den Medizinisch-Technischen Fachdienst (mindestens 30 Monate) oder
- die Facharbeiter:innenprüfung im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes erfolgreich abgeschlossen haben, können zur BRP zugelassen werden. 
- BeamtInnen in bestimmten Verwendungsgruppen (mit entsprechender Dienstprüfung), und 
- wer den dritten Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule (als Abendschule das 4. Semester) erfolgreich absolviert und darüber hinaus zumindest drei Jahre Berufserfahrung hat. 
- Wer ein Konservatorium, ein künstlerisches Studium oder die Ausbildung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin abgeschlossen hat, kann auch zur BRP antreten.

Die BRP wird allgemein als Matura anerkannt. Drei von vier Teilprüfungen können schon vor Abschluss der Ausbildung, die letzte Teilprüfung nicht vor Erreichen des 19. Lebensjahres absolviert werden.

Vorbereitungskurse

Vorbereitungskurse werden unter anderem vom Berufsförderungsinstitut (bfi), der Urania und dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten. Bis zum Abschluss dauert es je nach Vorkenntnissen durchschnittlich zwei bis vier Semester. Bereits erworbene Abschlüsse oder Zertifikate (z.B. Sprachzertifikate, [Werk]Meisterprüfungen, Befähigungsprüfungen, Teilprüfungen der Matura oder Studienberechtigungsprüfung) können als Teilprüfungen angerechnet werden.

Mit Matura gleichgesetzt?

Die BRP umfasst (wenn keine Anrechnungen) vier Teilprüfungen: Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, einen (beruflich orientierten) Fachbereich.

Wo werden die Prüfungen abgelegt?

Mindestens eine dieser Teilprüfungen ist im Rahmen einer Externistenprüfung an einer höheren Schule abzulegen. An dieser Schule muss auch der Antrag auf Zulassung zur BRP gestellt werden. Alle anderen Prüfungen, also maximal drei, können in den anerkannten Vorbereitungslehrgängen der Erwachsenenbildung abgelegt werden.

Wie werden die Prüfungen abgelegt?

Die Prüfungen sind mündlich und schriftlich. Die schriftlichen Arbeiten werden unter Beaufsichtigung abgelegt, die mündlichen Prüfungen finden vor einer Prüfungskommission statt. In Deutsch muss schriftlich und mündlich angetreten werden. Die Fachbereichsprüfung kann alternativ als Projektarbeit absolviert werden.

Welche Förderungen gibt es?

In jedem  Bundesland gibt es Förderungen für die BRP, beispielsweise der AK-Bonus für Berufsreifeprüfung der steirischen AK. Eine Überblick über die jeweiligen Möglichkeiten bietet die Datenbank zur Weiterbildungsförderung des Unterrichtsministeriums.


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