Neues AK-Bildungszentrum
Mit 5.000 Quadratmeter Fläche und modernster Technik ist die Volkshochschule in Graz eines der modernsten Bildungseinrichtungen Europas.
Um ein Studium zu beginnen, ist nicht unbedingt die Matura oder die Berufsreifeprüfung notwendig: Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) ermöglicht den Zugang zu einer bestimmten Studienrichtungsgruppe, die an einer Universität angeboten wird.
Darüber hinaus gibt es die Studienberechtigungsprüfung für Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen und für Kollegs. Die SBP gilt auch als Ersatz der Matura für die PharmareferentInnenprüfung, das Psychotherapeutische Propädeutikum und die Hebammenakademie.
Die erste wichtige Entscheidung betrifft die Auswahl der angestrebten Ausbildung und die Bildungseinrichtung, bei der Sie diese absolvieren wollen. Sie müssen bei der künftigen Ausbildungsstelle (z.B. an das Rektorat der entsprechenden Universität) einen Antrag auf Zulassung zur SBP stellen.
Für Universitäten ("univesitäre SBP") gilt:
Für Kollegs und Pädagogische Hochschulen („schulische SBP“) gilt:
Für Fachhochschulen gilt:
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Studienberechtigungsprüfungen, meist wird eine verwandte universitäre SBP vorgeschrieben. Für BewerberInnen mit einschlägiger Vorbildung können Prüfungsteile entfallen.
So funktioniert die Studienberechtigungsprüfung:
Jede Studienberechtigung erlangt man durch 5 Einzelprüfungen:
Vorbereitungslehrgänge
Vorbereitungslehrgänge gibt es bei Erwachsenenbildungseinrichtungen und vereinzelt auch an den Universitäten. Zumindest eine Prüfung muss an der aufnehmenden Bildungseinrichtung abgelegt werden. Man kann sich aber auch im Selbststudium vorbereiten und dann alle Prüfungen an der Hochschule (Uni, Akademie, Kolleg) ablegen. Jede Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.
Vorbereitungslehrgänge:
An der Universität Graz, an der FH Joanneum und an der Pädagogischen Hochschule.
Broschüren
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