Schulbeihilfe der AK
Mit 300 Euro Schulbeihilfe greift die AK Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit geringem Familieneinkommen unter die Arme.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmer:innen. Ziel ist es, durch Qualifizierung die Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen zu sichern und sie beim beruflichen Aufstieg zu unterstützen.
Grundsätzlich sind Kurs- bzw. Personalkosten bei Qualifizierungen (im Ausmaß von zumindest 16 Wochenstunden) von folgenden vollversicherten oder karenzierten Beschäftigtengruppen (auch freie Dienstnehmer:innen) förderbar, wenn die Schulung eines der folgenden Ziele verfolgt:
Arbeitnehmer:innen mit höchstens Pflichtschulabschluss, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
Arbeitnehmerinnen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer Berufsbildenden mittleren Schule, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
Arbeitnehmer:innen mit höherer Ausbildung als Pflichtschulabschluss, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
Broschüren
Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at
Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
Öffnungszeiten
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr
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