Schulbeihilfe der AK
Mit 300 Euro Schulbeihilfe greift die AK Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit geringem Familieneinkommen unter die Arme.
Gefördert werden grundsätzlich Kurs- und Personalkosten für Qualifizierungsmaßnahmen mit einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
Die Förderung richtet sich an vollversicherte oder karenzierte Arbeitnehmer:innen, einschließlich freier Dienstnehmer, sofern die Qualifizierung bestimmte arbeitsmarktpolitische Ziele erfüllt.
Eine Förderung ist möglich, wenn die Qualifizierung mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt:
Für Arbeitnehmer ab 50 Jahren sind außerdem folgende Ziele förderbar:
Eine Förderung ist möglich, wenn die Qualifizierung mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt:
Für Arbeitnehmer ab 50 Jahren sind zusätzlich folgende Ziele förderbar:
Arbeitnehmer:innen mit einer höheren Ausbildung als einem Pflichtschulabschluss können gefördert werden, wenn sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Qualifizierung mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt:
Nicht förderbar sind:
Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at
Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
Öffnungszeiten
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr
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