Nahaufnahme eines Mannes, der in einem Lebensmittelgeschäft arbeitet.
© Jacob Lund, stock.adobe.com

AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte unterstützt das Arbeitsmarktservice (AMS) Unternehmen bei den Kosten für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer:innen. Ziel der Förderung ist es, Beschäftigung langfristig zu sichern und Arbeitnehmer:innen bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen.

Wer kann die Förderung erhalten?

Gefördert werden grundsätzlich Kurs- und Personalkosten für Qualifizierungsmaßnahmen mit einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.

Die Förderung richtet sich an vollversicherte oder karenzierte Arbeitnehmer:innen, einschließlich freier Dienstnehmer, sofern die Qualifizierung bestimmte arbeitsmarktpolitische Ziele erfüllt.

Arbeitnehmer mit höchstens Pflichtschulabschluss

Eine Förderung ist möglich, wenn die Qualifizierung mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt:

  • Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit am bisherigen Arbeitsplatz
  • Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
  • Verbesserung von Basiskompetenzen, z. B. Deutsch- oder Computerkenntnissen
  • Abschluss einer zertifizierten Ausbildung
  • fachliche Spezialisierung
  • Sicherung der Beschäftigung für mindestens sechs Monate

Für Arbeitnehmer ab 50 Jahren sind außerdem folgende Ziele förderbar:

  • Übernahme altersgerechter Tätigkeiten am bisherigen Arbeitsplatz
  • Wechsel auf einen altersgerechten oder weniger belastenden Arbeitsplatz
  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik oder des Fachwissens

Arbeitnehmer:innen mit Lehrabschluss oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule

Eine Förderung ist möglich, wenn die Qualifizierung mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt:

  • höhere Entlohnung (höhere kollektivvertragliche Verwendungsgruppe oder Gehaltserhöhung von mindestens 10 Prozent)
  • Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
  • Erleichterung des Wiedereinstiegs nach einer familienbedingten Berufsunterbrechung
  • Verbesserung von Basiskompetenzen, z. B. Deutsch- oder Computerkenntnissen

Für Arbeitnehmer ab 50 Jahren sind zusätzlich folgende Ziele förderbar:

  • fachliche Spezialisierung
  • Übernahme altersgerechter Tätigkeiten am bisherigen Arbeitsplatz
  • Wechsel auf einen altersgerechten oder weniger belastenden Arbeitsplatz
  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik oder des Fachwissens

Arbeitnehmer:innen mit höherer Ausbildung

Arbeitnehmer:innen mit einer höheren Ausbildung als einem Pflichtschulabschluss können gefördert werden, wenn sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Qualifizierung mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt:

  • Übernahme altersgerechter Tätigkeiten am bisherigen Arbeitsplatz
  • Wechsel auf einen altersgerechten oder weniger belastenden Arbeitsplatz
  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik oder des Fachwissens
  • fachliche Spezialisierung
  • Verbesserung von Basiskompetenzen, z. B. Deutsch- oder Computerkenntnissen

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht förderbar sind:

  • Unternehmenseigentümer:innen
  • Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
  • Arbeitnehmer:innen in einem unkündbaren Dienstverhältnis (z. B. Beamt:innen oder definitiv gestellte Arbeitnehmer:innen)
  • Lehrlinge
  • Überlassene Arbeiter:innen und Angestellte gewerblicher Arbeitskräfteüberlasser, wenn ihre Weiterbildung bereits über den Sozial- und Weiterbildungsfonds nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz gefördert werden kann.

Tipp

Nähere Informationen erhalten Sie beim AMS
 

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at

Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427 
jugend@akstmk.at 

Öffnungszeiten 
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr

Das könnte Sie auch interessieren

Schulbeihilfe aber der 9. Schulstufe beantragen und 250 Euro pro Schuljahr bekommen.

Schul­bei­hil­fe der AK

Mit 300 Euro Schulbeihilfe greift die AK Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit geringem Familieneinkommen unter die Arme.

Mit der Studienbeihilfe unterstützt die AK Steiermark Familien mit geringem Einkommen.

Studienbeihilfe der AK

Staatliche Studienbeihilfe beantragen und mit dem Bescheid zusätzlich die AK-Beihilfe kassieren.

Die Arbeiterkammer fördert wissenschaftliche Arbeiten.

AK-Förderung wissenschaftlicher Arbeiten

Die AK fördert in der Steiermark eingereichte und approbierte Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen mit bis zu 750 Euro.