Lehrlingseinkommen
Wie viel Lehrlingseinkommen steht Ihnen zu? Wann wird gezahlt? Bekommen Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Und was passiert im Krankheitsfall?
Kontrolle zahlt sich immer wieder aus, wie der Fall eines Lehrlings beweist: Nachdem eine junge Steirerin ihre Lehre zur Einzelhandelskauffrau in einem Handelsunternehmen fertig absolviert hatte, ließ sie ihre Endabrechnung bei der AK Steiermark überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass die Zuschläge für Arbeitsleistungen zu den erweiterten Öffnungszeiten sowie geleistete Mehr- und Überstunden nicht korrekt ausbezahlt wurden. Als erweiterte Öffnungszeiten im Handel gelten die Zeiten von Montag bis Freitag von 18.30 Uhr bis 21 Uhr sowie am Samstag von 13 Uhr bis 18 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums gibt es für Arbeitsleistungen Zuschläge, die entweder in Form von Zeitguthaben oder Bezahlung abgegolten werden müssen. Der anzuwendende Kollektivvertrag regelt zum Beispiel nähere Bestimmungen betreffend Ausgleich von Zeitgutschriften. Es können auch günstigere Vereinbarungen in Betriebsvereinbarungen und Einzelvereinbarungen getroffen werden.
Die Intervention der AK war erfolgreich, so dass die offenen Ansprüche von insgesamt 1.000 Euro nachbezahlt wurden. AK-Jugendexpertin Kerstin Schiller empfiehlt daher: "Lehrlinge sollten mit der Endabrechnung oder einzelnen Gehaltsabrechnungen zu uns kommen, um sie überprüfen zu lassen."
Welche Arbeitsstunde? | Geleistete Arbeitszeit | Höhe des Anspruchs |
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| 70 % | Vollzeitbeschäftigte, | ||
Montag – Freitag | 100 % | ||||
Montag – Freitag | 100 % | ||||
Samstag | 50 % | Vollzeitbeschäftigte, |
Welche Arbeitsstunde? | Geleistete Arbeitszeit |
|
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Überstunde | Montag – Freitag | Überstundengrundgehalt | Vollzeitbeschäftigte, | ||
Montag – Freitag | Überstundengrundgehalt | ||||
Montag – Freitag nach 21.00 Uhr (z. B. Abschlussarbeiten) | Überstundengrundgehalt plus 100 % Zuschlag | ||||
Samstag 13.00 – 18.00 Uhr | Überstundengrundgehalt plus 70 % Zuschlag | Vollzeitbeschäftigte, | |||
4 Samstage vor dem 24. Dezember | Überstundengrundgehalt plus 100 % Zuschlag | Vollzeitbeschäftigte, |
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