Berufspraktische Tage/Wochen
Eine Schnupperlehre soll auf die Arbeitswelt vorbereiten. Was ist erlaubt und was verboten? Wann und wo darf sie gemacht werden?
Die Bildungsberatungen in der Arbeiterkammer Steiermark werden immer stärker in Anspruch genommen. Besonders im Bereich der Neuen Mittelschule (NMS) und Polytechnischen Schule (PTS) in der achten und neunten Schulstufe, ist der Anstieg stark zu spüren. Denn danach stehen viele Ausbildungswege offen. Sie alle unterscheiden sich in ihren Schwerpunkten, Qualifikationen und Abschlüssen voneinander. Die in Österreich bestehende neunjährige Schulpflicht fordert nach der achten Schulstufe (vierte Klasse Neue Mittelschule oder Allgemeinbildende höhere Schule), mindestens noch ein weiteres Schuljahr. Außerdem gibt es die Ausbildungspflicht bis 18, wo man in jedem Fall eine Ausbildung besuchen muss.
Wem die Entscheidung für einen Weg schwer fällt oder wer noch mehr Information zu den verschiedenen Schulen oder Schultypen braucht, der kann in der AK einen Interessentest (AISTR) mit einem ausführlichen Beratungsgespräch machen. Das Service ist kostenlos. Nicht selten kann das den Blick auf all die Interessen lenken, die noch nicht bedacht worden sind, und neue Möglichkeiten aufzeigen.
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