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In vielen Schulen gibt es bereits "Berufspraktische Tage oder Wochen". Meist werden sie "Schnupperlehre" genannt. Hier hast du als Schüler:in die Chance, im Rahmen dieser Schulveranstaltung einen Einblick in die Arbeitswelt zu bekommen. Du kannst bestimmte Betriebe genauer unter die Lupe zu nehmen, Arbeitsvorgänge kennen zu lernen und eventuell auch kleine Handgriffe unter Anleitung auszuprobieren. Nur so kannst du für dich selbst feststellen, ob du diesen Beruf einmal ausüben möchtest.
Du musst bald die schwierige Entscheidung treffen, wie dein weiterer Ausbildungsweg aussieht. Dabei kann dir die Schnupperlehre helfen. Sie soll dich auf die Arbeitswelt vorbereiten. Du lernst in Betrieben Berufe kennen und welche Anforderungen dazu notwendig sind. Du kannst erkennen, ob dir ein bestimmter Beruf Spaß macht.
Du musst dich an die Anweisungen deiner Lehrer:innen, aber auch an die der Mitarbeiter:innen des Betriebes halten - vor allem was Gefahren im Betrieb angeht. Solltest du den Ablauf der Schulveranstaltung stören oder die Sicherheit gefährden, kann dich deine Lehrerin oder dein Lehrer ausschließen und nach Hause schicken. Da die Schnupperlehre als Schulveranstaltung gilt und nicht als Arbeitsverhältnis, hast du keinen Anspruch auf Entlohnung.
So lange du unter 15 Jahre alt bist und die Schulpflicht (neun Schuljahre) nicht beendet hast, darfst du auch gar kein Arbeitsverhältnis eingehen. Trotzdem: Wenn du während dem Schnuppern konkrete Arbeiten verrichten musst, an Arbeitszeiten gebunden bist und in den betrieblichen Ablauf eingegliedert wirst, entsteht rechtlich gesehen ein Arbeitsverhältnis, welches entsprechend entlohnt und bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden muss.
Eine Schnupperlehre ist ab der 8. Schulstufe an bis zu fünf Tagen während und an maximal 15 Tagen außerhalb der Unterrichtszeit erlaubt. Jeder kann schnuppern, die Schule muss dazu auch nichts organisieren. Planst du berufspraktische Tage, um dir vor Antritt der Lehre den Betrieb und die Berufsvoraussetzungen näher anzusehen, so darfst du dir nur den Betrieb ansehen, jedoch nicht arbeiten.
Deine Berufsorientierungslehrer:innen suchen gemeinsam mit deinen Eltern und dir Betriebe aus, wo du schnuppern kannst. Sie organisieren dir auch die Schnupperlehre.
Im Lehrplan der Schule ist festgelegt wie lange die Schnupperlehre dauert, ob einzelne Tage oder eine ganze Woche dazu vorgesehen sind. Da können bis zu fünf Tage unter dem Schuljahr sein, oder 15 Tage während der Ferien sein.
Die Schnupperlehre ist weder ein Arbeits- noch ein Ausbildungsverhältnis, sondern Teil deines Schulunterrichts. Du hast keine Verpflichtung zu arbeiten. Nur wenn du selbst willst und deine Aufsichtsperson es erlaubt, kannst du unter Anleitung Handgriffe ausprobieren. Auf keinen Fall brauchst du Reinigungsarbeiten oder Ähnliches im Betrieb machen. Du kannst auch zu keiner Arbeitsleistung gezwungen werden.
Die tägliche Anwesenheitspflicht wird von deinen Berufsorientierungslehrer:innen festgelegt.
Deine Anwesenheit im Betrieb ist nur am Tag erlaubt. Die Nachtruhe beginnt um 20 Uhr und endet um 6 Uhr morgens. In Betrieben wie zum Beispiel einer Bäckerei, die Nachtarbeit verrichtet, kannst du deine Schnupperlehre daher nur am Tag absolvieren.
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