Fachkräfte-Stipendium

Lange hat die AK dafür gekämpft: Um ein Stipendium für Erwachsene, die eine Ausbildung machen wollen. Seit 2013 gibt es mit Unterbrechungen das so genannte Fachkräftestipendium. Es fördert Ausbildungen, die spätestens am 31.12.2025 begonnen werden. Die Ausbildung muss mindestens 3 Monate dauern und einen Umfang von 20 Wochenstunden im Durchschnitt haben.

AK Forderung
Wir setzen uns dafür ein, dass es in Zukunft ein neues unbefristetes Modell „Qualifizierungsgeld“ gibt, das Ausbildungen für Erwachsene fördern soll - so wie jetzt das Fachkräftestipendium!

Wer bekommt das Fach­kräfte-­Stipendium?

  • ArbeitnehmerInnen, die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind
  • Arbeitslose
  • ehemalige Selbstständige, wenn die Tätigkeit ruht

Achtung

Das Fachkräftestipendium können Sie nur bekommen, wenn Sie innerhalb der letzten 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren und Ihr höchster Bildungsabschluss unter dem FH-Niveau liegt. Haben Sie bereits ein Studium absolviert (Uni, FH, Pädagogische Hochschule), besteht keine Möglichkeit auf ein Fachkräftestipendium.

Wie hoch ist das Stipendium? Wie lange be­komme ich es? 

Wenn Sie das Fachkräftestipendium vom Arbeitsmarktservice bekommen, besteht für maximal 3 Jahre Anspruch auf ein Stipendium von 38,60 Euro pro Tag. 

Liegt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe darüber, wird der höhere Betrag ausbezahlt.

Liegt Anspruch auf Arbeitslosengeld vor, so gebührt für Ausbildungen die ab 01.01.2024 beginnen ein Schulungszuschlag zum Arbeitslosengeld von täglich 2,49 Euro:

  • Dauert die Ausbildung mindestens 120 Tage, dann gebührt der Schulungszuschlag in dreifacher Höhe.

  • Bei einer Dauer von über einem Jahr wird der Zuschlag in fünffacher Höhe gewährt.

  • Die Summe aus der Leistung aus der Arbeitslosenversicherung + Schulungszuschlag ist allerdings mit maximal 1.536 Euro pro Monat gedeckelt. In diesem Fall gebührt der Schulungszuschlag anteilig, aber jedenfalls mindestens in dreifacher Höhe.

  • Besteht unmittelbar vor Beginn der Ausbildung kein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, dann gebührt der Schulungszuschlag unabhängig von der Dauer der Ausbildung nur in einfacher Höhe. 

Wie bin ich versichert? 

Wenn Sie ein Fachkräftestipendium beziehen, sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Unterbrechungen und Zuverdienst?

Ausbildungsfreie Zeiten (Ferien, Zeiten der Prüfungsvorbereitung) unter­brechen den Bezug des Fachkräftestipendiums nur dann, wenn sie mehr als drei Monate pro Kalenderjahr umfassen.

Darf ich zum Fachkräftestipendium da­zu­ver­dien­en?

  • Sie können zum Fachkräftestipendium bis zur Geringfügigkeitsgrenze da­zu­ver­dienen. Diese liegt 2024 bei 518,44 Euro monatlich. 

  • Übersteigt das Ein­kommen die Geringfügigkeitsgrenze, dann wird für diesen Be­schäftig­ungs­zeit­raum der Bezug des Fachkräftestipendiums unterbrochen. Diese Zeit der Unter­brechung kann im Bedarfsfall hinten „angehängt“ werden. 

Welche Ausbildungen werden gefördert, welche nicht?

Mit dem Fachkräftestipendium werden Ausbildungen in Österreich gefördert, die zu einer Höherqualifizierung und zu einem Abschluss in einem Beruf mit Fachkräftemangel führen. 

  • Das Fachkräftestipendium fördert vorwiegend Ausbildungen im technischen Bereich, das sind nahezu alle HTL- Aufbaulehrgänge und Kollegs. Auch das Nachholen von Lehrabschlüssen im Bereich der MINT-Fächer wird gefördert.

  • Bei Personen ohne Berufsausbildung und maximal Pflichtschulabschluss wird das Nachholen jedes Lehrabschlusses gefördert, ohne Einschränkung des Fachgebiets. 

  • Auch der Besuch von Schulen im Bereich der Elementarpädagogik, sowie Schulen im Bereich der medizinischen Assistenzberufe werden gefördert.

  • Die Liste aller förderbarer Ausbildungen finden Sie hier im Detail...

Nicht gefördert werden: 

  • Studien an Universitäten und Fachhochschulen
  • Ausbildungen im Ausland
  • Fernlehrgänge
  • Ausbildungen, die länger als 3 Jahre dauern  

Wo stelle ich einen Antrag auf ein Fachkräftestipendium?

Das Fachkräftestipendium wird beim AMS beantragt und von diesem auch ausgezahlt. Sie müssen ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des AMS absolvieren. Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig vor der Ausbildung mit dem AMS Kontakt auf. 

Nachweis über den Ausbildungsfortschritt

In weiterer Folge müssen Sie auch einen Nachweis über den Aus­bild­ungs­fort­schritt (Semesterzeugnisse) bzw. über eine 75%-ige Anwesenheit bei der Aus­bildung erbringen.

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05-7799-2352
bildung@akstmk.at

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Fr 8 - 13 Uhr

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