Bildungskarenz
So lassen Sie sich für Ihre Weiterbildung freistellen: Wie viel Geld es gibt und wie Sie Bildungsfortschritte nachweisen müssen.
Lange hat die AK dafür gekämpft: Um ein Stipendium für Erwachsene, die eine Ausbildung machen wollen. Seit 2013 gibt es mit Unterbrechungen das so genannte Fachkräftestipendium. Es fördert Ausbildungen, die spätestens am 31.12.2025 begonnen werden. Die Ausbildung muss mindestens 3 Monate dauern und einen Umfang von 20 Wochenstunden im Durchschnitt haben.
AK Forderung
Wir setzen uns dafür ein, dass es in Zukunft ein neues unbefristetes Modell „Qualifizierungsgeld“ gibt, das Ausbildungen für Erwachsene fördern soll - so wie jetzt das Fachkräftestipendium!
Achtung
Das Fachkräftestipendium können Sie nur bekommen, wenn Sie innerhalb der letzten 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren und Ihr höchster Bildungsabschluss unter dem FH-Niveau liegt. Haben Sie bereits ein Studium absolviert (Uni, FH, Pädagogische Hochschule), besteht keine Möglichkeit auf ein Fachkräftestipendium.
Wenn Sie das Fachkräftestipendium vom Arbeitsmarktservice bekommen, besteht für maximal 3 Jahre Anspruch auf ein Stipendium von 38,60 Euro pro Tag.
Liegt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe darüber, wird der höhere Betrag ausbezahlt.
Liegt Anspruch auf Arbeitslosengeld vor, so gebührt für Ausbildungen die ab 01.01.2024 beginnen ein Schulungszuschlag zum Arbeitslosengeld von täglich 2,49 Euro:
Wenn Sie ein Fachkräftestipendium beziehen, sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Ausbildungsfreie Zeiten (Ferien, Zeiten der Prüfungsvorbereitung) unterbrechen den Bezug des Fachkräftestipendiums nur dann, wenn sie mehr als drei Monate pro Kalenderjahr umfassen.
Mit dem Fachkräftestipendium werden Ausbildungen in Österreich gefördert, die zu einer Höherqualifizierung und zu einem Abschluss in einem Beruf mit Fachkräftemangel führen.
Das Fachkräftestipendium wird beim AMS beantragt und von diesem auch ausgezahlt. Sie müssen ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des AMS absolvieren. Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig vor der Ausbildung mit dem AMS Kontakt auf.
In weiterer Folge müssen Sie auch einen Nachweis über den Ausbildungsfortschritt (Semesterzeugnisse) bzw. über eine 75%-ige Anwesenheit bei der Ausbildung erbringen.
Broschüren
Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at
Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
Öffnungszeiten
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr
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