Studienbeihilfe der AK
Staatliche Studienbeihilfe beantragen und mit dem Bescheid zusätzlich die AK-Beihilfe kassieren.
Wir unterstützen unsere Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen ab der 9. Schulstufe durch Schulbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Schuljahr. Ab der 10. Schulstufe stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Schülerbeihilfe. Sobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Beihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular.
Die Antragstellung für das Schuljahr 2024/2025 ist ausnahmslos von 15. Oktober 2024 bis 31. März 2025 möglich.
Kontakt und Anfragen
AK Steiermark
Abteilung Bildung
Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz
E-Mail: bildungsbeihilfen@akstmk.at
Eveline Goigner: 05-7799-2355
Daniela Poglits: 05-7799-2351
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Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at
Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
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Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr
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