Studierende im Hörsaal
Für Studierende ändert sich ab Oktober einiges. © Gorodenkoff, stock.adobe.com
20.9.2022

Studierende aufgepasst: Viel Neues gilt ab 1. Oktober im Universitätsgesetz

Das "Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien" trat in seiner ersten Fassung im Jahr 2002 in Kraft. Es bietet die Grundlage für die Arbeit, Lehre und Forschung an österreichischen Universitäten. Die Änderungen ab 1. Oktober 2022 betreffen die Fristen für die Inskription und Einzahlung des Studienbeitrags, die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) sowie die Beurlaubung vom Studium. Studierende, die eine Auszeit nehmen wollen, müssen den Antrag dazu vor Beginn des Semesters einreichen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Wegfall der bekannten Nachfristen: Der 30. November und der 30. April sind als Daten künftig hinfällig. Stattdessen müssen Studierende bis 31. Oktober für das Winter- und bis 31. März für das Sommersemester Studiengebühren und/oder den ÖH-Beitrag einbezahlt haben. Sonst werden sie automatisch exmatrikuliert.
  • Jede Lehrveranstaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase muss spätestens bei der letzten Prüfungswiederholung positiv absolviert werden, denn ansonsten droht eine Sperre des Studiums auf Lebenszeit am jeweiligen Universitätsstandort.
  • Änderung Inskriptionsfristen: Für Bachelor- und Diplomstudien muss man sich bis 5. September einschreiben, bei der Fortsetzung dieser hat man bis 31. Oktober Zeit, sich anzumelden. Einzig und allein für Master- und Doktoratsstudien gilt weiterhin die verlängerte Frist bis 30. November.
  • Neuregelung der Beurlaubung: Wenn man sich vom Studium beurlauben lassen möchte, musst man das immer vor Beginn des Semesters beantragen. Möglich ist eine Beurlaubung, wenn man zum Beispiel Präsenz- oder Zivildienst macht, schwer erkrankt, schwanger ist Kinder oder Angehörige betreut oder ein freiwilliges soziales Jahr macht. Achtung: Der Antrag muss bis 30. September gestellt werden.

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