Nach dem Studium die Qual der Berufswahl
Der Abschluss an Uni, FH oder Kolleg ist da und noch immer ist kein passender Job in Sicht. Am besten ist, viel ausprobieren und gelassen bleiben.
Das "Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien" trat in seiner ersten Fassung im Jahr 2002 in Kraft. Es bietet die Grundlage für die Arbeit, Lehre und Forschung an österreichischen Universitäten. Die Änderungen ab 1. Oktober 2022 betreffen die Fristen für die Inskription und Einzahlung des Studienbeitrags, die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) sowie die Beurlaubung vom Studium. Studierende, die eine Auszeit nehmen wollen, müssen den Antrag dazu vor Beginn des Semesters einreichen.
Broschüren
Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at
Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
Öffnungszeiten
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0