Tipps für den Ferialjob
Damit du während und nach dem Arbeiten in den Ferien keine bösen Überraschungen erlebst. Kontakt: 05/7799-2427 oder jugend@akstmk.at.
Viele Schüler/innen wollen in den Ferien ihr eigenes Geld mit einem Sommerjob verdienen. Neben den grundsätzlichen Bestimmungen, die du unter hier findest, gelten im Hotel- und Gastgewerbe einige Besonderheiten:
Die Bezahlung im Hotel- und Gastgewerbe kann unterschiedlich sein und hängt vom Bundesland und von der zuvor besuchten Schule ab. Wenn du wissen willst, wie viel dir nach dem Kollektivvertrag mindestens an Lohn/Gehalt zusteht, melde dich bei uns.
Hinweis
Anspruch auf anteilmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben Ferialjobber/innen im Hotel- und Gastgewerbe erst ab einer durchgehenden Beschäftigung von zwei Monaten.
Auch im Hotel- und Gastgewerbe dürfen Jugendliche unter 18 Jahren keine Überstunden leisten. Allerdings ist es ab 16 Jahren erlaubt, bis 23 Uhr zu arbeiten, wenn eine so genannte "Jugendlichenuntersuchung" (meist bei der GKK oder einem/einer Arbeitsmediziner/in) durchgeführt wurde. Des Weiteren können Jugendliche im Hotel- und Gastgewerbe auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, solange du unter 18 Jahre alt bist jedoch nur jeden zweiten Sonntag.
Tipp
Da es in der AK-Beratung häufig Anfragen bezüglich geleisteter aber nicht abgegoltener Überstunden gibt, empfehlen wir unbedingt deine Arbeitszeiten selbst zuhause mitzuschreiben.
Broschüren
Bildung
05-7799-2352
bildung@akstmk.at
Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427
jugend@akstmk.at
Öffnungszeiten
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr
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