Wichtig ist, tägliche Arbeitszeiten genau und regelmäßig aufzuzeichnen.
Wichtig ist, tägliche Arbeitszeiten genau und regelmäßig aufzuzeichnen. © AboutLife - stock.adobe.com, AK Stmk
5.7.2021

Unbezahlte Überstunden: Lehrling ausgenutzt

Aufgrund der hohen Auftragslage im Betrieb leistete ein  junger Südsteirer während seiner Lehre zum Kraftfahrzeugtechniker laufend Mehrarbeits- und Überstunden. Sein Chef wollte jedoch nicht, dass er diese zusätzlichen Stunden in seinen Zeiterfassungslisten angibt. Aus Angst, seine Lehrstelle zu verlieren, unterschrieb der 19-Jährige die gefälschten Listen. "Der junge Mann meldete sich schließlich bei der AK, weil er sich ungerecht behandelt fühlte", schildert AK-Jugendexpertin Linda Handl.

Arbeitszeiten mitschreiben

Glücklicherweise hatte der Südsteirer seine tatsächlichen Arbeitszeitaufzeichnungen selbst auf einem Kalender mitgeschrieben. „Wichtig ist, dass Lehrlinge ihre täglichen Arbeitszeiten – Beginn, Ende sowie Pausen – genau und regelmäßig aufzeichnen“, betont Handl. So konnten im Fall des 19-Jährigen seine Ansprüche berechnet und die Auszahlung der Mehrleistungen vom Unternehmer gefordert werden. Dieser blieb jedoch stur und weigerte sich, woraufhin AK-Arbeitsrechtsexperte Thorsten Bauer vor Gericht ging. Mit Erfolg: "Der Arbeitgeber wurde verpflichtet, dem Lehrling einen Betrag von rund 3.500 Euro zu bezahlen", so Bauer.

Wichtige Info

  • Wenn man keine Arbeitszeitaufzeichnungen erhält: immer mitschreiben.
  • Grundsätzlich sollte man nie gefälschte/nicht korrekte Arbeitsaufzeichnungen unterschreiben.
  • Wenn man unbezahlt Überstunden macht, sind Verfallsfristen zu beachten und man sollte sich umgehend bei der AK melden.
 

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Bildung und Betriebssport
05-7799-2497
bildung@akstmk.at
betriebssport@akstmk.at

Jugend und Lehrausbildung
05-7799-2427 
jugend@akstmk.at 

Öffnungszeiten 
Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr

Das könnte Sie auch interessieren

Junge Frau mit Trainerin im Ftinessstudio

Zu Unrecht entlassen: Lehrling erhält 14.000 Euro

In ihrem letzten Lehrjahr überraschte ein Fitnessstudiobetreiber eine junge Grazerin mit der Entlassung. Die AK klagte erfolgreich.

19-Jährige in der Behaltefrist gekündigt

Ausgelernte Lehrlinge haben das Recht, nach Lehrzeitende noch eine Zeit im Betrieb zu arbeiten. Der Fall einer Südoststeirerin landete nun beim OGH.

Die Fachleute der AK raten Lehrlingen, sich rechtzeitig zur Lehrabschlussprüfung anzumelden. In manchen Berufen wie Konditorin oder Konditor gibt es derzeit nur selten Termine.

Lehrabschluss: Für die Prüfung aktiv werden

Vielfach hat es sich noch nicht herumgesprochen: Die Lehrabschlussprüfung findet nicht automatisch statt, Lehrlinge müssen sich selbst dazu anmelden.