Master ist nicht gleich Master.
Master ist nicht gleich Master. © Viacheslav Iakobchuk - stock.adobe.com, AK Stmk
17.5.2017

Vorsicht: Master ist nicht gleich Master

"Zwei Menschen belegen ein Masterstudium mit dem Ziel, Kompetenz und Fachwissen in die berufliche Praxis mitzunehmen. Sie haben nach Abschluss denselben Titel, jedoch ganz Unterschiedliches in der Tasche", erklärt AK-Expertin Katrin Hochstrasser, die mit AK-Bildungsberatungen durch den "Bildungsdschungel" lotst. Der Zugang zu den ordentlichen Masterstudien erfolgt über den Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiums. Mit dem Abschluss des (meist) Vollzeitstudiums ist der Master berechtigt, an österreichischen Unis ein Doktoratsstudium zu belegen, im Staatsdienst wäre die Person als Beamtin oder Beamter "A-wertig". 

Außerordentlicher Master

Für außerordentliche Masterstudien kann man "nur" über Hochschulreife und facheinschlägige Berufs- oder Führungserfahrung im Ausmaß von mehreren Jahren zum Studium zugelassen zu werden. Diese Masterlehrgänge sind kostenpflichtig, die Preispalette reicht bis über 20.000 Euro. Anschließende Doktoratsstudien sind aber in Österreich kaum möglich, auch die "AWertigkeit" im Staatsdienst gibt es nicht.

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