Registrierungspflicht
Angehörigen von Gesundheitsberufen, die am 1.1.2022 nicht registriert sind, ist es nicht erlaubt im Beruf tätig zu sein. Jetzt registrieren!
Ihre Registrierung im Gesundheitsberuferegister ist 5 Jahre gültig. Ohne eine gültige Registrierung dürfen Sie Ihren Beruf nicht ausüben. Vor Ablauf der 5-Jahres-Frist ist eine Verlängerung Ihrer Berufsberechtigung notwendig.
Der Gesetzgeber nimmt die Verlängerung zum Anlass, die im Register gespeicherten Daten, wie etwa ihren aktuellen Arbeitgeber, zu aktualisieren. Deswegen werden Sie im Rahmen der Verlängerung dazu angeleitet, diese Daten zu überprüfen und allfällige Änderungen bekannt zu geben.
5 Jahre. Auf der Rückseite Ihres Berufsausweises sehen Sie, wann die Gültigkeit Ihrer Berufsberechtigung genau endet. Läuft Ihre Berechtigung z.B. am 30.06.2023 ab, können Sie ab 01.04.2023 die Verlängerung beantragen.
Rechtzeitig vor Ablauf der Berufsberechtigung erhalten Sie eine schriftliche Erinnerung, entweder an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder per Post. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Daten aktuell zu halten.
(Änderungsmeldung von persönlichen Daten, Änderungsmeldung Arbeitgeber oder Berufssitz).
Reagieren Sie möglichst umgehend auf unser Informationsschreiben und bedenken Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt.
ACHTUNG
Die Verlängerung Ihrer Berufsberechtigung ist frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
Wenn Sie 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Berufsberechtigung noch kein Informationsschreiben erhalten haben, dann kontaktieren Sie umgehend Ihre Registrierungsbehörde.
Sie haben 2 Möglichkeiten: entweder elektronisch mit Ihrer Handy-Signatur/ID Austria oder mit schriftlichem Antrag.
WICHTIG
Wählen Sie auf der Website gbr.gv.at/verlängerung die gewünschte Art der Verlängerung aus. Das ist frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer Berufsberechtigung möglich.
Sie haben eine Handy-Signatur oder ID Austria? Dann geht es am schnellsten. Unter gbr.gv.at/verlängerung finden Sie den entsprechenden Link und loggen sich einfach im Gesundheitsberuferegister ein und verlängern Ihre Berufsberechtigung.
Die Bestätigung können Sie dann auch gleich herunterladen und die Verlängerung erscheint im öffentlichen Gesundheitsberuferegister.
Fordern Sie zuerst Ihren Verlängerungsantrag an. Unter gbr.gv.at/verlängerung finden Sie den entsprechenden Link.
Geben Sie auf der Anforderungsseite folgende Daten ein:
Das Formular wird dann mit den im Register gespeicherten Daten vorbefüllt und an Sie geschickt. Bitte überprüfen Sie Ihre Daten auf dem Formular und retournieren Sie den ausgefüllten Verlängerungsantrag. Dies kann auf 4 Arten erfolgen:
Wenn Sie den vorausgefüllten Verlängerungsantrag über die von Ihnen bereits bekanntgegebene und bestätigte E-Mailadresse übermitteln, ist keine Unterschrift notwendig! Sie können diesen also direkt am Computer oder Smartphone bearbeiten und versenden. Ein Ausdruck ist nicht notwendig!
Wenn die Behörde Ihren Verlängerungsantrag bearbeitet hat, erhalten Sie eine Bestätigung. Die Verlängerung erscheint dann auch im öffentlichen Gesundheitsberuferegister.
Ebenso können sie telefonisch, via E-Mail oder online einen vorausgefüllten Verlängerungsantrag anfordern. Dieser wird Ihnen postalisch oder an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
Sie können sich auch in einem persönlichen Termin in der Arbeiterkammer Steiermark und ihren 13 Außenstellen verlängern. Dazu ist eine Terminvereinbarung telefonisch unter 05 7799 2225 oder online unter Registrierungsbehörde der Arbeiterkammer Steiermark (etermin.net) notwendig.
Wenn sich diese Umstände bei Ihnen ändern, müssen Sie die entsprechenden Nachweise an die Behörde schicken:
Sobald Ihre Berufsberechtigung verlängert ist bzw. auch Ihre Daten aktualisiert wurden, erhalten Sie den neuen Berufsausweis mit der Post zugeschickt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach der Verlängerung ist Ihr neuer Berufsausweis wieder 5 Jahre gültig.
Nein. Die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung wird auch im Rahmen der Verlängerung nicht überprüft.
Bitte entnehmen Sie weitere Details der Klarstellung des Ministeriums betreffend Fortbildungsverpflichtung und Verlängerung der Berufsberechtigung.
Bei den regionalen AK-Info-Tagen informieren Sie die Mitarbeiter Ihrer Registrierungsbehörde persönlich über die anstehende Verlängerung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Die anstehenden Termine finden Sie unter diesem Link.
Um Anmeldung wird ersucht (bitte auf den roten Button klicken):
Anmeldung zu den InformationsveranstaltungenHÄUFIGE FRAGEN ZUR VERLÄNGERUNG
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verlängerung der Berufsberechtigung finden Sie in den FAQs© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0