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Register FÜR Gesundheitsberufe

Schon als Pflege- oder MTD-Beruf registriert? 

Wer in einem Gesundheitsberuf zu arbeiten beginnt, muss sich vorher registrieren lassen. Sei dem 1. Juli 2019 müssen alle Berufsangehörigen registriert sein. Bei fehlender Registrierung besteht die Gefahr einer Verwaltungsstrafe. Zum Registrieren brauchen Sie einen ausgefüllten Antrag, einen Reisepass, ein Zeugnis/Diplom oder einen Bescheid und ein Passfoto. Weiters benötigen Sie ein ärztliches Attest, einen Strafregisterauszug und gegebenenfalls einen Sprachnachweis. Checkliste Registrierung.

Termin zur Registrierung in der AK
Junger Mann hilft älterem Herren aus dem Bett

Register Gesundheitsberufe

Gesundheitsberufe­­register – Änderungen melden!

Wenn Sie im Gesundheitsberuferegister eingetragen sind, ist es wichtig Ihre Daten und Angaben stets aktuell zu halten.

Die AK Steiermark ist Registrierungebehörde für das Gesundheitsregister.

Register Gesundheitsberufe

Register für Ge­sund­heits­be­ru­fe: So geht's

In diesem Video werden die wichtigsten Punkte erklärt: Welche Unterlagen braucht man? Wen betrifft es? Wo muss ich hin?

Die AK Steiermark ist Registrierungebehörde für das Gesundheitsregister.

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Das Ge­sund­heits­be­rufe­re­gis­ter

Das Re­gis­ter wer­tet Ge­sund­heits­be­rufe auf: Nur wer ent­sprech­ende Qua­li­fi­ka­tion­en hat, wird auf­ge­nom­men.

Auch Arbeitgeber betrifft das neue Gesundheitsberufe-Register.

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Register Ge­sund­heits­be­ru­fe: Infos für Arbeitgeber

Diese Möglichkeiten gibt es, die Registrierungsbehörden unterstützen. Hier finden Sie Programme, Links und Kontakte.

Das Gesundheitsberufe-Register ist eine Datenbank für Pflegeberufe.

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Was ist ein Ge­sund­heits­be­ru­fe-Re­gis­ter?

Im Video wird erklärt, was genau hinter dem Gesundheitsberuferegister steckt, welche Vorteile es bringt und welche Berufe erfasst werden.

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Das Gesundheitsberufe-Register

Das neue Register ist ein Verzeichnis für Angehörige der Gesundheitsberufe. Mit der Registrierung werden die erworbenen Qualifkationen im Gesundheitsbereich erstmals sichtbar gemacht. Dies führt zu einer wesentlichen Aufwertung der betroffenen Berufsangehörigen.

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Datum/Jahr:
2018

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Kontakt

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Abteilung Pflege und Betreuung
05-7799-2225

gbr@akstmk.at