Zeitliche Lücke bei Elternkarenz kann Job kosten
Um bei einer Elternkarenz Kündigungsschutz zu bekommen, darf es keine zeitliche Lücke zwischen der Karenz von Mutter und Vater geben.
Immer mehr Väter möchten sich die Zeit nehmen und sie mit ihrem Sprössling zu verbringen. Um ihnen die Gelegenheit dazu zu geben, hat der Gesetzgeber für Geburten ab dem ersten März 2017 das Familienzeitbonusgesetz beschlossen, das im Volksmund "Papamonat" heißt. In manchen Unternehmen gibt es bereits Betriebsvereinbarungen, ansonsten ist die Vereinbarung über die Freistellung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Ist er einverstanden, können Väter innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt ihres Kindes an 28 bis 31 aufeinanderfolgenden Kalendertagen den Familienzeitbonus in Anspruch nehmen. Dieser ist beim zuständigen Sozialversicherungsträger zu beantragen. Während des Bezugs sind die Väter kranken- und pensionsversichert.
"Rechtsanspruch auf die arbeitsrechtliche Freistellung gibt es allerdings keinen. Als Geldleistung erhalten die Väter in diesem Monat rund 700 Euro", erklärt Mag. Birgit Klöckl, Rechtsexpertin im AK-Frauen- und Gleichstellungsreferat. "Im Falle einer später folgenden Väterkarenz werden diese 700 Euro allerdings vom Kinderbetreuungsgeldbezug des Vaters abgezogen." Nicht unbedingt eine ideale Lösung.
Zu unterscheiden vom Papamonat, der bereits während des Mutterschutzes in Anspruch genommen werden kann, ist die Väterkarenz für die Zeit danach. "Der Vater kann gleich im Anschluss an den Mutterschutz in Karenz gehen und beispielsweise das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen." Die Mindestdauer einer arbeitsrechtlichen Karenz beträgt nur zwei Monate.
Achtung
Vorsicht: Die Mutter muss in der Zeit der Väterkarenz eine Regelung mit ihrem Dienstgeber treffen, da Mutter und Vater nur einen Monat gleichzeitig in Karenz gehen können. Die Mutter kann beispielsweise noch offenen Urlaub konsumieren.
"Wollen sich Eltern Karenz und Kinderbetreuungsgeld-Bezug teilen und dabei die für ihre Familie optimale Variante finden, beraten wir sie gerne", so die Referentin des AK-Gleichstellungsreferats.
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