Mutter mit Kind vor dem Laptop.
Mutter mit Kind vor dem Laptop. © stock.adobe.com/Lighfield Studios, AK Stmk
27.6.2017

Elternteilzeit: Chef wollte Stunden kürzen

Eine Handelsangestellte arbeitete bis zur Geburt ihres Kindes täglich von 7 bis 14 Uhr. Nach der Karenz vereinbarte sie Elternteilzeit. Da sie ihr Kind in die Krippe zu bringen hat und diese erst um 7.30 Uhr öffnet, bat sie ihren Arbeitgeber, von 8 bis 15 Uhr arbeiten zu können. Ihr Chef wollte diese Änderung nicht und schlug ihr eine Stundenreduktion vor.

Rücksicht nehmen

"Die Firmenleitung hat auf die Betreuungspflichten der Mutter oder des Vaters Rücksicht zu nehmen", sagt Bernadette Pöcheim, Leiterin des AK-Frauenreferats. Bei der Elternteilzeit ist es möglich, ausschließlich die Lage der bisherigen Arbeitszeit zu ändern. Das heißt, sie im selben Ausmaß auf andere Tage oder Uhrzeiten zu verlagern. "Wir haben erfolgreich interveniert. Die Frau arbeitet im selben Stundenausmaß zu den ihr passenden Zeiten im Rahmen der Elternteilzeit", so Pöcheim.

Voraussetzungen

Die Elternteilzeit ist spätestens drei Monate vor Beginn der Firmenleitung zu melden. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt bereits vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit. Voraussetzungen sind eine bereits dreijährige Betriebszugehörigkeit und die Firma muss mehr als 20 Beschäftigte haben. Es kann die Lage der Arbeitszeit verändert werden oder sie muss um 20 Prozent reduziert werden, darf aber nicht unter zwölf Stunden die Woche fallen.

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