Frau hält Schwangerschaftstest in den Händen.
Frau hält Schwangerschaftstest in den Händen. © AdobeStock_phpetrunina14, AK Stmk

Plötzlich schwanger: Chefin nahm Job-Zusage zurück

Neuer Job, neue Herausforderung – doch nicht ganz so, wie es Julia P. sich gedacht hatte. Die Pflegeassistentin hatte eine fixe Zusage einer Grazer Privatklinik, doch vor Arbeitsantritt erlebte sie eine freudige Überraschung: Sie war schwanger. Die 22-Jährige wollte ehrlich sein und informierte die Pflegedirektorin der Privatklinik etwa eine Woche vor ihrem ersten Arbeitstag über diesen Umstand. Daraufhin wurde ihr mitgeteilt, dass es unter diesen Umständen nicht sinnvoll sei, wenn sie zu arbeiten beginne. 

Diskriminierung


„Die werdende Mutter kam daraufhin zu uns und wir intervenierten beim Dienstgeber wegen Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz“, erklärt AK-Rechtsexpertin Mirella Koller von der AK-Außenstelle Weiz: „Wir forderten zwei Bruttomonatsentgelte als Entschädigung.“ Denn die Ablehnung hat weitreichende finanzielle Konsequenzen für die Oststeirerin, was die Höhe ihres Wochengeldes und die Wahl des Kinderbetreuungsgeldmodells betrifft.
Nach der Intervention entschuldigte sich die Pflegedirektorin schriftlich bei der 22-Jährigen und bot ihr an, das Dienstverhältnis zu beginnen oder, wenn sie das aufgrund der Vorgeschichte nicht möchte, die Entschädigung zu bezahlen. Zusätzlich wurde die werdende Mutter eingeladen, am Geburtsvorbereitungskurs in der Privatklinik kostenlos teilzunehmen. Die Pflegeassistentin entschied sich für die Entschädigung. Koller: „Sie erhielt zwei Bruttomonatsentgelte in Höhe von knapp 4.000 Euro.“

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